Beschäftigungsinitiative 50+ Salzburg

Wenn Sie eine Arbeitskraft einstellen, die älter als 50 Jahre ist erhalten Sie von uns eine Förderung – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.

Wer kann die Förderung beantragen – und wer nicht?

Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Ausnahmen:

  • AMS,
  • politische Parteien,
  • Clubs politischer Parteien,
  • radikale Vereine und
  • Bund.

Welche Bedingungen muss die Arbeitskraft erfüllen?

  • Die Arbeitskraft ist mindestens 50 Jahre alt und beim AMS Salzburg arbeitslos gemeldet.

Wie hoch ist die Förderung?

  • 2/3 der Bemessungsgrundlage für über 50-jährige Personen.

Bitte beachten Sie dabei: Obergrenze für das Bruttoentgelt ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage – auf Basis Vollzeitbeschäftigung.

Wie lange erhalten Sie die Förderung?

  • Bis zu 12 Monate für über 50-jährige Personen nach individueller Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis: Bitte kontaktieren Sie bei konkreten Personen unbedingt ihr regionales Arbeitsmarktservice. Die Dauer richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Möglichkeiten und ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich. Daher vereinbaren wir diese Förderung mit Ihnen individuell.

Wann, wo und wie müssen Sie die Förderung beantragen?

Bitte wenden Sie sich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses an Ihr AMS und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020