Programm "Sprungbrett"

Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos? Dann erhält das Unternehmen, das Sie einstellt, eine Beihilfe im Rahmen dieses Programms – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.


  • Art der Unterstützung Finanzielles
  • Bundesland Niederösterreich
  • Lebenssituation Arbeitslosigkeit
  • Verfügbar Niederösterreich

Wer kann die Förderung beantragen?

Alle Unternehmen – ausgenommen

  • AMS,
  • Bund,
  • politische Parteien,
  • Clubs politischer Parteien und
  • radikale Vereine.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Sie sind, unabhängig vom Alter, seit mehr als 1 Jahr arbeitslos.

Welche Förderkonditionen bieten wir dem Unternehmen an?

Sie sind seit 1 Jahr arbeitslos - dann, beträgt die Höhe und die Dauer der Förderung für

  • Frauen
    unter 30 Wochenstunden 4 Monate 50%
    ab 30 Wochenstunden 4 Monate 60%
  • Männer
    3 Monate 30%

Sie sind schon länger als 2 Jahre arbeitslos - dann beträgt die Höhe und die Dauer der Förderung für

  • Frauen
    2 Monate 100% und 2 Monate 60 %
  • Männer
    2 Monate 100% und 1 Monat 30%

Wann und wo muss das Unternehmen die Förderung beantragen?

Das Unternehmen bei dem Sie Ihre Arbeit aufnehmen, muss vor Beschäftigungsbeginn die Förderung über sein eAMS-Konto für Unternehmen beantragen! Bei Fragen zum eAMS-Konto steht Ihrem künftigen Dienstgeber der_die Berater_in des Service für Unternehmen gerne zur Verfügung.

Wichtig:
Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespräch zwischen dem Unternehmen, das Sie einstellen will, und uns – und zwar bevor das Unternehmen Sie einstellt. 

Dieses Förderungsangebot gilt bis auf Widerruf – längstens für Beschäftigungsverhältnisse, die bis 31.12.2024 beginnen und die Förderungsvoraussetzungen erfüllen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2023