Vorstellungs-/ Arbeits-/ Lehrantrittsbeihilfe

Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind und Vorstellungstermine außerhalb Ihrer Region wahrnehmen oder erstmalig zum - mit uns vereinbarten - überregionalen Arbeits-/ Lehrantritt anreisen, ersetzen wir Ihnen teilweise Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung.


  • Art der Unterstützung Finanzielles
  • Lebenssituation Arbeitslosigkeit
  • Verfügbar Österreichweit

Bitte beachten Sie

Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern.

Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.

Wann können Sie eine Vorstellungs-/ Arbeits-/ Lehrantrittsbeihilfe beantragen?

Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind und entweder Vorstellungstermine außerhalb Ihrer Region wahrnehmen und

  • auf Arbeitsuche sind.
  • auf Lehrstellensuche sind.
  • an einer Vorbesprechung zu einer Schulung teilnehmen.
  • arbeiten, aber ihre berufliche Existenz gefährdet ist.
  • oder, wenn Sie erstmalig zum - mit uns vereinbarten - überregionalen Arbeits-/ Lehrantritt anreisen.

Welche Kosten ersetzen wir Ihnen?

Kosten für

  • Fahrten,
  • bei Vorstellungsterminen gegebenfalls Unterkunft und Verpflegung.

 

Wie hoch ist die Vorstellungs-/ Arbeits-/ Lehrantrittsbeihilfe?

Wir ersetzen Ihnen höchstens die belegbaren Kosten

  • für Fahrten mit Bus, Bahn oder PKW und
  • für Unterkunft und Verpflegung.

Wie lange erhalten Sie die Vorstellungs-/ Arbeits-/ Lehrantrittsbeihilfe?

Einmal je Antrag – als Bar- oder Sachleistung.

Wann und wo beantragen Sie die Vorstellungs-/ Arbeits-/ Lehrantrittsbeihilfe?

Wichtig:
Bitte wenden Sie sich, rechtzeitig vor dem Vorstellungsgespräch bzw. dem Arbeits-/ Lehrantritt, an uns.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 02. September 2021