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Rot-Weiß-Rot-Karte: Selbst-Testverfahren für Hochqualifizierte und Schlüsselkräfte im Internet 
Mit 1. Juli trat mit der „Rot-Weiß-Rot-Karte" ein neuer Aufenthaltstitel in Kraft, der die Zuwanderung von Hochqualifizierten, Fachkräften in Mangelberufen, Schlüsselkräften oder StudienabsolventInnen regelt. Hochqualifizierte „Jobseeker“ oder Schlüsselkräfte, die in Österreich leben und arbeiten möchten, können am österreichischen Konsulat ihres Heimatlandes ein Visum zur Arbeitsuche beantragen. Das Visum wird für sechs Monate ausgestellt, wenn aus einer Liste von Anforderungskriterien eine ausreichende Punkteanzahl erreicht wird und kein fremdenrechtlicher „Versagungsgrund“ (z.B. ein gültiges Aufenthaltsverbot) oder öffentliche Interessen der Erteilung des Visums entgegenstehen.

Am Migrationsportal der Bundesregierung finden Sie einen Punkterechner. Mit diesem können Interessierte unverbindlich selbst testen, ob genügend Punkte für ein Arbeitsuche-Visum oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte erreicht werden.

Die Anträge auf eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ werden von den Niederlassungsbehörden im Inland dem AMS übermittelt. Das AMS prüft die besonderen Zulassungsvoraussetzungen und teilt das Ergebnis seiner Prüfung der zuständigen Niederlassungsbehörde mit. Erfüllt der Antragsteller die vorgesehenen Kriterien und entspricht die beabsichtigte Arbeit der Qualifikation des Antragstellers, prüft die Niederlassungsbehörde die sonstigen niederlassungsrechtlichen Voraussetzungen und erteilt bei deren Vorliegen die "Rot-Weiß-Rot-Karte".

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