Barrierefreiheitserklärung - AMS eJob-Room

Das AMS ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das eService eJobroom für Unternehmen und alle dazugehörigen Seiten die über den Link https://jobroom.ams.or.at/jobroom/index_un.jsp erreichbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieses Service ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ kompatibel.

Empfohlene Browser- und Screenreaderkombinationen

  • Screenreader: Jaws 2020 mit Browser: Chrome 83
  • Screenreader: NVDA 2020 mit Browser: Firefox 76

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • 1.1 Textalternativen: In der Top-Navigation (Aktuelles, Helpcenter etc.) befinden sich zwischen den Elementen optische Trennelemente mit leerem Alt-Text. Diese Elemente werden bei jeder Navigation durch die einzelnen Elemente vorgelesen. Nach dem Element "Hilfe" befinden sich sogar 7 leere Spacing-Elemente in Folge, die übersprungen werden müssen. Ähnliche Probleme gibt es auch in anderen Teilen der Seite. z.B. beim Übersichtscreen zum Erstellen neuer Stellenangebote. Dies widerspricht der Richtlinie 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.1 Textalternativen: Bei der Navigation der einzelnen Suchergebnisse werden << und >> anstelle von Pfeilen verwendet. Dies führt bei Screenreadern dazu, dass mehrfach "größer/kleiner als" vorgelesen wird. Dies widerspricht der Richtlinie 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.1 Textalternativen: Der Bereich "Personalverantwortung" bei der Registrierung wurde über eine Tabelle formatiert, dies widerspricht der Richtlinie 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.3 Anpassbar: Die Infografik (z.B. bei "Besonderes Beschäftigungsverhältnis" bei der unregistrierten Suche) ist nur visuell mit der Erklärung verknüpft. Screenreader-User erhalten die Informationen nicht bzw. erst später auf der Seite, wodurch der Kontext fehlt. Dies widerspricht der Richtlinie 1.3.1 „Info und Beziehungen“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.3 Anpassbar: Das Pflichtfeld "Arbeitsort" ist nicht als notwendig markiert. Falls es nicht angegeben wird, geht die Suche jedoch nicht weiter, da die weiteren Dropdown-Menüs nicht laden. Das Feedback findet sich nur an einer anderen Stelle in Textform. Dies widerspricht der Richtlinie 1.3.1 „Info und Beziehungen“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.3 Anpassbar: Die Entscheidung ob einzelne Parameter bei Stellenanzeigen sichtbar sein sollen, erfolgt über Dropdown-Menüs auf der rechten Seite. Jedes Dropdown verwaltet die Sichtbarkeit ganzer Gruppen von Werten. Die Gruppierungen sind nur visuell (über Trennlinien) erkennbar. Dies widerspricht der Richtlinie 1.3.1 „Info und Beziehungen“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.3 Anpassbar: Zusammengehörige Felder in der Suchmaske (z.B. Dienstverhältnisart) sind nicht als field sets gekennzeichnet. In Kombination mit dem Neuladen bei der Auswahl diverser Radiobuttons können Screenreader-User sich nicht ausreichend über die Auswahlmöglichkeiten informieren. Dies widerspricht der Richtlinie 1.3.6 „Zweck identifizieren“ (AAA) und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.4 Unterscheidbar: Der Kontrast ist bei manchen Elementen nicht ausreichend (vor allem bei roter Schrift auf bei grauem bzw. blauem Hintergrund). Allerdings wird das Kriterium (4,5:1) nur sehr knapp verfehlt. Dennoch widerspricht dies der Richtlinie 1.4.3 „Kontrast (Minimum)“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 2.4 Navigierbar: Die Option, die Nutzungsbedingungen abzulehnen, ist nicht funktional, da der Link zwar mit „Abbrechen und Schließen“ bezeichnet ist, es sich aber gar nicht um ein Pop-Up handelt, das geschlossen werden kann. Das widerspricht der Richtlinie 2.4.4 „Linkzweck (im Kontext)“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 2.4 Navigierbar: Der eJobroom verfügt über keine klare Seitenstrukturierung via Header oder Page-Regionen. Dadurch wird eine schnelle Navigation durch die Seite deutlich erschwert. Das widerspricht der Richtlinie 2.4.10 „Abschnittsüberschriften“ (AAA) und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 3.2 Vorhersehbar: Es gibt keinen Hinweis, dass sich beim Öffnen der Links im Header (z.B. Helpcenter) oder in der Fußzeile (z.B. Gleichbehandlungskriterien) ein neues Fenster öffnet. So liegt der Fokus plötzlich in einem neuen Fenster, ohne dass darauf hingewiesen wird. Die Buttons "Erklärung zum Suchergebnis" bzw. "Berufsinformation" öffnen auch ohne Warnung ein Popup. Das Popup ist für Screenreader-User aufgrund seiner mangelnden Strukturierung nur extrem schwer navigierbar und dadurch von mangelhaftem Mehrwert. Diese Fenster haben meist auch keinen Verweis um sie selbst zu schließen und direkt wieder auf die vorherige Seite zurückzukehren. Diese Punkte widersprechen der Richtlinie 3.2.2 „Bei Eingabe“ und werden beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 3.2 Vorhersehbar:  Bei erstmaliger Änderung der Radio Buttons (z.B. Dienstverhältnisart) wird die Seite sofort neu geladen. Der Fokus bleibt zwar an der aktuellen Stelle, kombiniert mit der mangelnden Gruppierung via Field Sets und fehlerhaften Labels wird die Navigation durch die Liste trotzdem erschwert. Bei anderen Controls (z.B. Button "Berufssuche" bei freier Suche, Berufswahl-Dropdowns bei der Listensuche) wird bei Selektion eines Elements neuer Content auf der Seite hinzugefügt und ein Reload der Seite ausgelöst. Dadurch springt der Fokus wieder an den Beginn der Seite. Screenreader-Benutzer bemerken dies erst nach der Auswahl und müssen jedes Mal von Neuem durch die Seite navigieren, um wieder an die Stelle zu gelangen, an der die Auswahl getätigt wurde. Diese Punkte widersprechen der Richtlinie 3.2.1 „Bei Eingabe“ und werden beim nächsten Redesign bearbeitet.

Unverhältnismäßige Belastung

Es sind keine Probleme mit unverhältnismäßiger Belastung in deren Behebung bekannt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.10.2022 akualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von ExpertInnentests durch die Firma Usecon.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail rdj.jwl@ams.at mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte anmit dem Betreff "Meldung einer Barriere in Applikation eJobroom für Unternehmen".

Kontakt:

Arbeitsmarktservice
Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts
Treustraße 35-43
1200 Wien
Telefon: +43 5 09 04 199
Fax: +43 5 09 04 188
E-Mail: rdj.fvjkviivzty@ams.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle