Barrierefreiheitserklärung - AMS Jobroboter

Das AMS ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das eService eAMS Konto für Arbeitsuchende und alle dazugehörigen Seiten die über diesen Link https://jobroom.ams.or.at/jobroboter/jbr_entry.jsf erreichbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieses Service ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ kompatible.

Empfohlene Browser- und Screenreaderkombinationen

  • Screenreader: Jaws 2020 mit Browser: Chrome 83
  • Screenreader: NVDA 2020 mit Browser: Firefox 76

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  •  1.1 Textalternativen: Die Suchmaske beinhaltet mehrere leere Objekte und eine leere Tabelle, die rein zum optischen Spacing dienen und keinen Informationswert haben. Außerdem wurde die Suchmaske mit einer Tabelle formatiert. Dies widerspricht der Richtlinie 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“. Diese Probleme werden beim nächsten Redesign bearbeitet.
  •  1.1 Textalternativen: Bei der Navigation der einzelnen Suchergebnisse werden << und >> anstelle von Pfeilen verwendet. Dies führt bei Screenreadern dazu, dass mehrfach "größer/kleiner als" vorgelesen wird. Dies widerspricht der Richtlinie 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.3 Anpassbar: Die Anzahl der Suchergebnisse wird primär visuell (durch rote Schrift) hervorgehoben. Da die Anzahl innerhalb eines bereits bekannten Textes "versteckt" ist besteht eine hohe Chance, dass Screenreader-User diesen Text bei der erneuten Navigation überspringen und nicht bemerken, dass die Anzahl der Suchergebnisse in der 2. Zeile kommuniziert wird. Diese Information widerspricht der Richtlinie 1.3.3 „Sensorische Eigenschaften“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 2.4 Navigierbar: Der Jobroboter verfügt über keine klare Seitenstrukturierung via Header oder Page-Regionen. Dadurch wird eine schnelle Navigation durch die Seite deutlich erschwert. Dies widerspricht der Richtlinie 2.4.10 „Abschnittsüberschriften“ (AAA) und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 3.1 Lesbar: Der Link zur EURES ist nicht als englischsprachig ausgewiesen, was zu einer schwer verständlichen Aussprache durch Screenreader führt. Dies widerspricht der Richtlinie 3.1.2 „Sprache von Teilen“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 3.2 Vorhersehbar: Bei mehreren Dropdowns (z.B. Bundesland-Auswahl) wird bei der erstmaligen Auswahl eines Elements dynamisch neuer Content auf der Seite hinzugefügt. Das Hinzufügen bewirkt einen Reload der Seite, wodurch der Fokus immer wieder an den Beginn der Seite springt. Außerdem gibt es beim Öffnen der Links im Header oder in der Fußzeile (z.B. Gleichbehandlungskriterien) keinen Hinweis, dass sich ein neues Fenster öffnet. Diese Punkte widersprechen der Richtlinie 3.2.2 „Bei Eingabe“ und werden beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe: Die einzelnen Eingabefelder in der Suche (wie z.B. Volltextsuche, Bundesländerauswahl, etc.) verfügen nicht über Formlabels. Bei der direkten Navigation in diese Formfelder erhält man also über den Screenreader nicht die Informationen darüber, was ausgewählt bzw. eingegeben werden soll. Der Placeholder-Text innerhalb von Textfeldern (z.B. "Bitte Suchbegriffe eingeben") stellt keine ausreichende Alternative zum Labeling der Forms dar. Dies widerspricht der Richtlinie 3.3.2 „Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.

Unverhältnismäßige Belastung

Es sind keine Probleme mit unverhältnismäßiger Belastung in deren Behebung bekannt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31. August 2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von ExpertInnentests durch die Firma Usecon.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an rdj.jwl@ams.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Applikation AMS Jobroboter".

Kontakt:

Arbeitsmarktservice
Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts
Treustraße 35-43
1200 Wien
Telefon: +43 5 09 04 199
Fax: +43 5 09 04 188
E-Mail: rdj.fvjkviivzty@ams.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle