Barrierefreiheitserklärung - Teilnahmezufriedenheitsbefragung
Das AMS ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das eService Teilnahmezufriedenheit AMS-geförderte Qualifizierungsveranstaltungen und alle dazugehörigen Seiten die über den Link https://wbdb.ams.or.at/wb/tnz_internet.htm erreichbar sind.
Stand der Vereinbarkeit des derzeitigen Systems mit den Anforderungen
Dieses Service ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ kompatibel.
Das eService Teilnahmezufriedenheit AMS-geförderte Qualifizierungsveranstaltungen wird neu entwickelt. Die Neuentwicklung des Tools (voraussichtlich November 2020) wird mit der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA kompatibel sein.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- 1.3 Anpassbar: Die Kopfzeile der Tabellen sind nicht für Screenreader ausgewiesen. Aus diesem Grund wird die aktuelle Spalte in der man sich befindet nicht vorgelesen, wenn User durch die Tabelle navigieren. Dieses Problem wird durch die Neuentwicklung des Tools behoben.
- 1.4. Anpassbar: Horizontales Scrollen tritt bereits ab 200% Vergrößerung auf. Um dieses Problem zu lösen, müsste die gesamte Applikation auf responsive Design umgestellt werden. Dieses Problem wird durch die Neuentwicklung des Tools behoben.
- 2.4 Navigierbar: Die Tabellen sind grundsätzlich mit dem Screenreader benutzbar, allerdings kann es Verständlichkeitsprobleme geben, da die Headerzeilen nicht korrekt deklariert und die Tabellen sehr verschachtelt sind – dieses Problem wird durch die Neuentwicklung des Tools behoben.
- 2.4 Navigierbar: Zwischen dem Seitenanfang und dem Inhalt liegen Links, es gibt allerdings keinen Schnellverweis der direkt zum Inhalt führt. Dieses Problem wird durch die Neuentwicklung des Tools behoben.
- 2.4 Navigierbar: Durch eine unvollständige Strukturierung der Unterbereiche via Headings ist es umständlich, direkt zu der Ergebnisliste zu springen. Außerdem sind teilweise H2 Überschriften vor H1 Überschriften gesetzt. Dies ergibt eine falsche Strukturierung der Inhalte. Dieses Problem wird durch die Neuentwicklung des Tools behoben.
- 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe: Die einzelnen Eingabefelder verfügen nicht über Formlabels. Bei der Navigation in diese Formfelder erhält man also über den Screenreader keine Informationen darüber, was ausgewählt bzw. eingegeben werden soll. Es existieren auch keine Placeholder-Texte, die Informationen bieten. Dieses Problem wird durch die Neuentwicklung des Tools behoben.
Unverhältnismäßige Belastung
Keine
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.10.2022 akualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von automatisierten und ExpertInnen Tests.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an rdj.kzd@ams.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Applikation Teilnahmezufriedenheit AMS-geförderte Qualifizierungsveranstaltungen".
Kontakt
Arbeitsmarktservice
Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts
Treustraße 35-43
1200 Wien
Telefon: +43 5 09 04 199
Fax: +43 5 09 04 188
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle