AMS managt Kurzarbeit
978 Firmen mit 12.157 Arbeitskräften können ab heute ihre März-Abrechnung einbringen und sich so Geld abholen
Das Interesse burgenländischer Unternehmen an Kurzarbeit ist auch in Corona-Woche sechs ungebrochen. Über 2.600 interessierte Firmen sind vorgemerkt, 978 Anträge sind bereits genehmigt, 12.157 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden unterstützt.
Bis zum 30. April werden die derzeit vorliegenden 800 vollständigen Anträge genehmigt sein. Bei 600 Anträgen warten wir noch auf Unterlagen von den Betrieben. Es kommen laufend zusätzliche Anträge herein, weniger als zu Beginn der Krise. Seit dem Beginn der COVID-19-Einschränkungen am 16. März haben über 2.600 Firmen punkto Kurzarbeit mit uns Kontakt aufgenommen.
Das AMS Burgenland hat sehr rasch über 30 AMS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freigespielt bzw. befristet eingestellt, die die Flut an Kurzarbeitsanträgen erledigen.
„Sobald die Anträge vorliegen, wird an ihrer Erledigung intensiv gearbeitet. Fehlende Unterlagen müssen eingeholt, Angaben überprüft und Sozialpartnerentscheidungen abgewartet werden“, erklärt AMS-Landesgeschäftsführerin Mag.a Helene Sengstbratl die komplexen Abläufe, die hinter den Kulissen zu bewältigen sind, bevor die Förderung auf den Firmenkonten landet.
Um eine rasche Abrechnung zu gewährleisten, gibt es eine Kooperation mit der Buchhaltungsagentur und der Österreichischen Gesundheitskasse. Beide unterstützen das AMS bei der Abrechnung.
Die Tools zur Abrechnung stehen nun zur Verfügung, sobald der Antrag bewilligt wurde, kann abgerechnet werden.
Hier lohnt sich ein Blick auf www.ams.at/Kurzarbeit - denn auf unserer Homepage finden Sie alle notwendigen Informationen und mehrere Erklärvideos zur Abrechnung.
https://www.youtube.com/watch?v=B3IlbSbvQ3Y&feature=youtu.be
Zu den derzeit kursierenden Vorwürfen, dass Fördergelder von Unternehmen ungerechtfertigterweise beantragt werden, stellt die AMS-Chefin klar:
„Missbrauch bei Kurzarbeit besteht nicht, wenn mehr gearbeitet wird, als ursprünglich angegeben. Missbrauch ist es, wenn bei der Abrechnung zu viele Ausfallstunden eingereicht werden.“ Zuständig bei Missbrauchsverdacht ist die Finanzpolizei.
Informationen & Rückfragen:
Mag.a Helene Sengstbratl, Landesgeschäftsführerin, +43 50904 100 100 und unter www.ams.at/unternehmen
Diese Seite wurde aktualisiert am: 20. April 2020