AMS Burgenland rechnet mit verstärkten Arbeitslosmeldungen und Kurzarbeitsanträgen.

Öffnungszeiten bleiben bestehen, Kontaktaufnahme am besten über eAMS-Konto.


  • Veröffentlicht 23.11.2021
  • Bundesland Burgenland

„Wir sind für die Herausforderungen des neuerlichen Lockdowns gerüstet. Die AMS-Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter werden fokussiert dafür eingesetzt, die Existenzsicherung, also die Auszahlung von Arbeitslosengeld und die Bearbeitung von Kurzarbeitsanträgen, zu gewährleisten“, so AMS Landesgeschäftsführerin Helene Sengstbratl am Tag eins des vierten Lockdowns.

„Wir wissen noch nicht, wie stark die Betriebe neuerlich auf Kurzarbeit setzen werden. Im vergangenen Jahr haben im vergleichbaren Zeitraum 1.200 Betriebe rund 8.000 Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt."

Kurzarbeit bis Jahresende verlängert
Die Kurzarbeit wurde bis Ende des Jahres verlängert. Anträge können ausschließlich über das eAMS_Konto eingebracht werden – dort sind auch die notwendigen aktuellen Formulare zu finden. Bei Antragsstellung muss auch immer gleichzeitig die Sozialpartnervereinbarung übermittelt werden. Beschäftigte können ab 22.11. bis 1.12. Kurzarbeit antreten. Die Anträge müssen bis spätestens 14 Tage später über das eAMS-Konto übermittelt werden. Für besonders betroffene Unternehmen aus Tourismus, Handel oder körpernahe Dienstleistungen, die aufgrund des Lockdowns zusperren müssen, darf die Arbeitszeitreduktion bis zu 100% betragen.

Aktuelle Informationen zum Thema Kurzarbeit werden laufend auf www.ams.at/kurzarbeit zur Verfügung gestellt.

Die Berater und Beraterinnen des Service für Unternehmen sowie die burgenländische ServiceLine beantworten konkrete Fragestellungen. Kontaktdaten finden sich auf www.ams.at/bgld/geschaeftsstellen. Eine Verlängerung über 2021 hinaus wurde von Bundesminister Kocher in Aussicht gestellt

Arbeitslosmeldungen online einbringen
Kontaktreduktion funktioniert bei der Arbeitslosmeldung gut: Einfach und schnell kann man sich über das eAMS-Konto oder telefonisch arbeitslos melden. Auch eine Online-Antragsstellung über dieHomepage ist möglich. Bei telefonische Arbeitslosmeldung ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Telefonisch ist das AMS von 7.30 bis 16.00 Uhr unter der Tel.Nr. +43 50 904 140 erreichbar.

Die Öffnungszeiten des AMS bleiben wie gehabt bestehen. Vereinbarte Termine finden in Präsenz statt, zukünftige Termine werden verstärkt auf telefonische Beratungstermine umgestellt. In den AMS Geschäftsstellen gilt die 3G-Regel und durchgängige FFP2-Maskenpflicht.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 23. November 2021