Wer schnell hilft, hilft doppelt: AMS stellt erste Beschäftigungsbewilligung für Ukrainerin aus.

Getränke Dobrovits aus Wulkaprodersdorf beschäftigt als erstes burgenländisches Unternehmen eine vertriebene Frau aus der Ukraine.


  • Veröffentlicht 14.04.2022
  • Bundesland Burgenland

Österreichweit wurden bereits 155 Beschäftigungsbewilligungen ausgestellt. Nun ist es auch im Burgenland soweit. Das Getränkeabfüll-Unternehmen Dobrovits mit 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat einen Arbeitsplatz für eine Ukrainerin geschaffen.
Der Familienbetrieb besteht in vierter Generation seit 100 Jahren und arbeitet nach dem Motto „höchste Qualität, Fleiß und Verlässlichkeit“. Der Leitsatz könnte um die Begriffe „Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft“ erweitert werden. Denn bei Firma Dobrovits hat mannicht lange gezögert.

„Es war für uns eine Selbstverständlichkeit, den Menschen zu helfen, sich rasch in das Leben und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Aufgrund saisonaler Schwankungen bestand ein Arbeitskräftebedarf und dieser konnte mit der neu eingestellten Arbeitskraft rasch abgedeckt werden,“ so Christian Dobrovits.

Die Beschäftigungsbewilligung kommt vom AMS.
„Es sind bereits über 50.000 Schutzberechtigte aus der Ukraine, hauptsächlich Frauen und Kinder, in Österreich erfasst. Viele müssen sich noch orientieren und grundlegende Erfordernisse wie Unterkunft oder Kinderbetreuung klären. Erste Anlaufstelle danach ist das AMS. Geflüchtete können sich mit der blauen Karte bei uns für eine Jobvermittlungvormerken lassen,“ informiert Mag.a Helene Sengstbratl, Landesgeschäftsführerin des AMS Burgenland.

Um in Österreich zu arbeiten, benötigen ukrainische Flüchtlinge eine blaue Aufenthaltskarte sowie eine Beschäftigungsbewilligung. 21.000 blaue Karten sind österreichweit bereits versendet worden.

Geflüchtete, die einen Job suchen, melden sich bei der nächstgelegenen regionalen AMS-Geschäftsstelle.

„Wir erheben Daten wie Ausbildung, berufliche Erfahrung oder Kompetenzen zu ukrainischen Flüchtlingen. Die Beschäftigungsbewilligung muss über das Unternehmen beim AMS beantragt werden. Nachdem die Arbeitsmarktprüfung entfällt, geht das sehr rasch“, erklärt Christine Fischl, Leiterin der regionalen Geschäftsstelle Eisenstadt.

Eine Beschäftigungsbewilligung muss vom Unternehmen beantragt werden. Angefordert oder eingebracht wird der Antrag über das eAMS- Konto. Eine Kopie der blauen Karte sollte gleich beigelegt werden.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 14. April 2022