Lenzing verlängert Kurzarbeit:

AMS stellt richtig: unvorhersehbare wirtschaftliche Ereignisse als Grund für Verlängerung.


  • Veröffentlicht 21.02.2023
  • Bundesland Burgenland

Für den südburgenländischen Standort des Faserherstellers Lenzing genehmigte das Arbeitsmarktservice Burgenland die Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende Juni2023.

„Ausschlaggebend für die Genehmigung der Verlängerung im Falle von Lenzing waren nicht die hohen Gaspreise, wie in den Medien berichtet, sondern unvorhersehbare wirtschaftliche Ereignisse“, stellt Mag.a Sengstbratl, Landesgeschäftsführerin desAMS Burgenland. klar.

„Seit Juli 2022 gelten strenge Richtlinien. Wir schauen unsj eden einzelnen Antrag sehr genau an“, so die AMS Burgenland Chefin.

Gestiegene Energie- oder Gaspreise sind innerhalb der aktuellen Kurzarbeitsregelungen, die seit 01. Juli 2022 gelten, kein Grund für Kurzarbeit. Im Falle Lenzing waren vor allem wirtschaftliche Engpässe, wie der Rückgang des Absatzes von Fasern, der Auslöser.

Im Rahmen der neuen Kurzarbeitsregelung muss auch der regionale Arbeitsmarkt genau unter die Lupe genommen werden. Gibt es in der Region genug Jobs für betroffene Mitarbeiter_innen, so kann die Belegschaft nicht in Kurzarbeit geschickt werden. Für die hochspezialisierten Chemietechniker_innen der Firma Lenzing wäre ein Ausweichen auf andere umliegenden Betriebe nicht möglich gewesen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 21. Februar 2023