Ab 8. Juni 2026 sind Anträge zur Weiterbildungs(teilzeit)beihilfe beim AMS möglich. Das AMS fördert Weiterbildungen mit einem klaren Nutzen für den Arbeitsmarkt.
Über einem Einkommen von 3.465 Euro brutto übernimmt in dem neuen Modell der Betrieb 15 % der Förderung. Liegt das Bruttoeinkommen darunter, ist eine Bildungsberatung verpflichtend.
Ab 8.6.26 startet das Nachfolgemodell der Bildungskarenz: die Weiterbildungsbeihilfe bzw. -teilzeitbeihilfe. Dazu ist im 1. Schritt notwendig, dass zwischen Arbeitgeber und Dienstnehmer eine Vereinbarung abgeschlossen wird. Das AMS prüft anhand des Bildungsplans das Ausbildungsvorhaben. Anträge können frühestens 3 Monate vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
„Wir haben bei den Kriterien nachgeschärft: Unmittelbar nach der Karenz ist keine Weiterbildungsbeihilfe bzw. -teilzeitbeihilfe mehr möglich. Außerdem prüfen wir strenger, ob die Ausbildung beruflich tatsächlich Sinn macht. Ist das nicht der Fall, lehnen wir die Unterstützung von Ausbildungen ab. Österreichweit stehen 150 Mio. Euro zur Verfügung: Es gilt first come – first serve. Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es keinen. Neu ist, dass der Dienstgeber ab einem bestimmten Einkommen 15% dazu zahlen muss,“ erklärt Mag.a Helene Sengstbratl, Landesgeschäftsführerin AMS Burgenland.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 12 Monaten durchgehend vollversicherungspflichtig bei Ihrer_m aktuellen Dienstgeber_in in Österreich beschäftigt. Haben Sie schon ein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen, benötigen Sie insgesamt mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Beschäftigung, davon 12 Monate durchgehend bei beim aktuellen Dienstgeber. Sie haben mit Ihrem Dienstgeber die „Vereinbarung Weiterbildungszeit/Weiterbildungsteilzeit“ abgeschlossen.
Welche Aus- und Weiterbildungen werden vom AMS gefördert?
Die Weiterbildungsbeihilfe erhält man, wenn die Ausbildung mindestens zwei Monate dauert und 20 Wochenstunden bzw. ECTS umfasst (16 bei fehlender Kinderbetreuung). Die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe wird gewährt, wenn die Ausbildung mindestens vier Monate dauert und 10 Wochenstunden bzw. ECTS erreicht (8 bei fehlender Kinderbetreuung).
Auch modulare Ausbildungen sind möglich, wenn die Mindestdauer pro Modul eingehalten wird und das gemeinsame Ausbildungsziel im Bildungsplan festgelegt ist. Außerdem muss die Aus- und Weiterbildung arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sein.
Bildungsberatung in einem BerufsInfoZentrum des AMS
Wenn das Einkommen unter 3.465 Euro (Wert 2026) liegt, ist für die Weiterbildungsbeihilfe eine Bildungsberatung bei einem BerufsInfoZentrum
des AMS erforderlich. Eine Terminvereinbarung ist über die BIZ-Buchungsseite unter www.biz-buchung.at/biz-beratung möglich. Die Beratung ist kostenfrei.
Wer ist bei weiteren Fragen für Sie da?
Die Berater_innen des Fachzentrums „Weiterbildungsbeihilfe/Bildungsteilzeitbeihilfe“ beantworten gerne Ihre Fragen und sind für Sie da:
über MeinAMS
über E-Mail an szculexjbriveq.slixvecreu@ams.at oder
telefonisch über unsere ServiceLine unter der Telefonnummer +43 50 904 140
Diese Seite wurde aktualisiert am: 09. Juni 2026