Überbetriebliche Lehre: Beeinspruchte Vergabeverfahren und einstweilige Verfügung gefährden die lückenlose Berufsausbildung Jugendlicher


  • Veröffentlicht 27.07.2026
  • Bundesland Burgenland

Bis Ende Juli wird die Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA) in Eisenstadt und Neusiedl noch vom Land finanziert. Dann ist Schluss. Mit 31. Juli muss aus vergaberechtlichen Gründen diese Maßnahme beendet werden. Betroffen sind 101 Jugendliche in Neusiedl und Eisenstadt, die derzeit eine überbetriebliche Berufsausbildung (ÜBA) bzw. eine Sonderform der überbetrieblichen Berufs-ausbildung absolvieren. Das AMS Burgenland bemüht sich bereits seit Mai, eine lückenlose Ausbildung für die Jugendlichen sicherzustellen.

Für die Beauftragung von Schulungsmaßnahmen sind öffentliche Ausschreibungen und Vergaben notwendig. Die erste Ausschreibung des AMS in diesen Zusammenhang musste aus Qualitätsgründen zurückgezogen werden, für eine zweite Ausschreibung wurde ein Nachprüfungsantrag von der Wirtschaftskammer eingebracht.

„Diese Woche sind wir mit einer neuen Ausschreibung hinausgegangen, mit der eine Neubeauftragung der ÜBA in Eisenstadt und Neusiedl mit Mitte Oktober gelingen sollte. Damit entsteht aber eine Lücke von 10 Wochen. Die Jugendlichen müssen ihre Ausbildung pausieren. Uns sind rechtlich die Hände gebunden – wir dürfen derzeit nicht beauftragen“, informiert Sengstbratl, Landesgeschäftsführerin des AMS Burgenland.

Eine Chance, auch während der 10 Wochen von Anfang August bis Mitte Oktober, die Ausbildung weiterlaufen zu lassen, gäbe es aus Sicht des beratenden Anwalts des AMS noch: Die Wirtschaftskammer könnte den Nachprüfungsantrag zurückziehen – dann könnte das AMS die Lücke von 10 Wochen mit einer Direktvergabe schließen.

Für das AMS hat die Sicherstellung eines lückenlosen Ausbildungsangebots für alle Jugendlichen höchste Priorität. Für das AMS ist eine transparente, korrekte und faire Vergabe öffentlicher Aufträge wichtig. Die Ausschreibungen erfolgen nachvollziehbar und die Zuschlagskriterien werden vorab festgelegt. Ebenso achtet das AMS konsequent auf Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung sowie die Vermeidung von Interessenskonflikten. „Damit wir diese Punkte noch besser erfüllen können, haben wir uns mit unserem Vergabeanwalt beraten“, so AMS-Landesgeschäftsführerin Mag.a Helene Sengstbratl.

„Im Mittelpunkt unseres Interesses sind junge Menschen, die eine faire Chance auf eine starke berufliche Zukunft verdienen. Diese wollen wir unterstützen, das ist unser Auftrag. Wir hoffen, dass wir für unsere Jugendlichen gute Lösungen finden. Auf Basis der Anfragen der Wirtschaftskammer zu unserer ersten Ausschreibung haben wir unsere Unterlagen angepasst und den Zugang zu AMS-Aufträgen erleichtert. Eingaben beim Bundesverwaltungsgericht haben einen Verbesserungsprozess in Gang gesetzt, aber auch die Vergaben verzögert. Das erschwert die Planung und gefährdet jetzt auch die berufliche Ausbildung der Teilnehmenden. Das liegt nicht im Interesse des AMS und der Jugendlichen und kann auch nicht im Interesse der Wirtschaftskammer liegen“, betont AMS-Landesgeschäftsführerin Mag.a Helene Sengstbratl.

Aufgrund des enger werdenden Budgets ist der Druck für Bildungsträger größer geworden. Das AMS erwartet von den Bildungsträgern eine faire, partnerschaftliche Abwicklung von Vergabeverfahren und eine ordnungsgemäße Durchführungsqualität der Bildungsmaßnahmen.

Die überbetriebliche Lehrausbildung und deren Sonderformen bieten Jugendlichen, die keine betriebliche Lehrstelle finden konnten, eine adäquate Ausbildungs-möglichkeit. Ein wesentliches Ziel der überbetrieblichen Lehrausbildung bleibt die möglichst rasche Vermittlung der Jugendlichen in betriebliche Lehrstellen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 27. Juli 2026