Ab 27. April: Maskenpflicht in allen AMS-Geschäftsstellen in Niederösterreich

AMS NÖ bereitet Jobsuchende auf Vermittlung vor


  • Veröffentlicht 27.04.2020
  • Bundesland Niederösterreich

Ab Montag, 27. April, gilt für alle Jobsuchenden und LieferantInnen, die eine Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) in Niederösterreich betreten, Maskenpflicht. Der persönliche KundInnenkontakt im AMS ist weiterhin auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert. Wenn ein Besuch der AMS-Geschäftsstelle dennoch notwendig ist, gilt die neue Regel. „Wie in anderen Lebensbereichen sind zum Schutz unserer MitarbeiterInnen und der Menschen, die unsere Hilfe brauchen, Mund und Nase zu bedecken, wenn wir miteinander Kontakt haben“, erklärt Landesgeschäftsführer Sven Hergovich. Das AMS intensiviert nun neben seiner Rolle als Existenzsicherer auch seine Aufgabe als Job- und Personalvermittler – Covid-19-gemäß allerdings unter anderen Bedingung: bis auf weiteres für Jobsuchende auf freiwilliger Basis.

Bei der Einführung der Maskenpflicht macht AMS NÖ-Chef Sven Hergovich von seinem Hausrecht Gebrauch, das Besucherinnen und Besucher einer AMS-Geschäftsstelle zum Tragen einer Maske verpflichtet. Widrigenfalls darf die AMS-Geschäftsstelle nicht betreten werden.

Schutz der Gesundheit und Respekt haben Vorrang
Ergänzend zur Maskenpflicht sind die AMS-Geschäftsstellen in Niederösterreich auch mit Spuckschutzgläsern aus Plexiglas in den Info-Bereichen ausgestattet. Darüber hinaus stehen Desinfektionsmittel auch für KundInnen zur Verfügung. Der zunehmende KundInnenstrom auf das AMS NÖ – so ist die Zahl der arbeitslosen NiederösterreicherInnen im März im Vergleich zum Vorjahr um 50% gestiegen – konnte erfolgreich auf telefonische oder elektronische Kanäle umgelenkt werden. Dennoch gibt es vereinzelt auch persönliche Termine – jetzt und auch in der Zukunft. „Das Tragen einer Maske dient zum Schutz und ist nun ein wichtiges Zeichen des Respekts, den wir einander schulden“, so der AMS NÖ-Chef.

Bewerbungen auf freiwilliger Basis
Das Vermitteln von Jobs und jobsuchenden Arbeitskräften gehört weiterhin zur zentralen Aufgabe des Arbeitsmarktservice. Ein Erlass des Arbeitsministeriums hat ihr aber einen neuen, Covid-19-bedingten rechtlichen Rahmen gegeben: Demnach vermittelt das AMS derzeit arbeitslos vorgemerkte Personen, aber ohne die bekannten Rechtsfolgen anzudrohen, wenn Jobsuchende den Vorschlägen des AMS nicht nachgehen. „Solange soziale Kontakte durch rechtliche Normen und Empfehlungen der Bundesregierung beschränkt werden, setzen wir die Rechtsfolgen bei Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsstelle aus“, erklärt der AMS NÖ-Chef. Die AMS-BeraterInnen senden arbeitslosen Personen laufend Stellenvorschläge zu. Gibt es keine Bewerbung, sieht das AMS derzeit von den Rechtsfolgen wie der Sperre des Arbeitslosengeldes ab.

AMS NÖ: Vermittlung wird intensiviert
Wiewohl der Stellenmarkt eingebrochen ist (-25% beim Stellenzugang Ende März), suchen manche niederösterreichischen Betriebe Personal. Zugleich ist die Zahl der arbeitslosen Personen im Vergleich zum März letzten Jahres in Niederösterreich um 50% gestiegen. „Die Mehrheit der Menschen ohne Arbeit hofft, dass ihr Arbeitsplatz am Ende der Corona-Krise noch da ist oder dass sie zumindest rasch wieder einen neuen finden“, ist Sven Hergovich überzeugt. Um Arbeitskräfteangebot und –nachfrage zusammenzubringen, bereitet das AMS NÖ Schritt für Schritt den Vermittlungsprozess vor:

  • Es wird allen arbeitsuchenden KundInnen empfohlen, sich auf den beruflichen Wiedereinstieg vorzubereiten und sich um passende freie Stellen zu bewerben.
  • Im Zentrum der Vermittlung stehen derzeit versorgungskritische Berufe in den Bereichen Handel, Transport und Gesundheit.
  • Die AMS-BeraterInnen rufen die Job- und Personalsuchenden an und informieren über Stellenangebote und Bewerbungsmodalitäten.

„Mit einer schrittweisen Öffnung der einzelnen Wirtschaftsbereiche, werden auch wieder Menschen von der Arbeitslosigkeit in das Erwerbsleben wechseln. Trotzdem müssen wir davon ausgehen, dass nach Krise mehr Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher arbeitslos sein werden als davor“, so die Prognose des AMS NÖ-Landesgeschäftsführers.

Rückfragehinweis für die Redaktion: AMS NÖ: Mag. Martina Fischlmayr; Tel.: 0664/83 50 517

Diese Seite wurde aktualisiert am: 27. April 2020