Berufliche Rehabilitation in Partnerschaft und laufender Innovation

Gemeinsames Vorgehen von AMS, PVA und BBRZ verhindert Invalidität und bringt Fachkräfte zurück in die Wirtschaft.


  • Veröffentlicht 30.10.2020
  • Bundesland Niederösterreich

Berufliche Rehabilitation ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitsmarktservice und der Pensionsversicherungsanstalt. Menschen, die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, finden mit der beruflichen Rehabilitation wieder zurück in die Arbeitswelt.

Die Initiative „Reha now!“, eine Kooperation von AMS, PVA, BBRZ, AK und WK NÖ zeigt, wie dieser Weg zurück in die Arbeit verläuft. Am Anfang steht die Orientierung in erweiterte, neue Beschäftigungsfelder oder Beschäftigungsfelder im Umfeld der bisherigen beruflichen Tätigkeit. Wo es notwendig ist, können die KundInnen auf zusätzliche gesundheitliche Stabilisierungselemente zurückgreifen. Dabei sind Intensität und Dauer von den individuellen Bedürfnissen abhängig. Im Anschluss bietet die berufliche Rehabilitation Unterstützung bei der Jobsuche im erarbeiteten neuen oder erweiterten Berufsspektrum. Brauchen Menschen für ihren beruflichen Neustart Schulungen oder Berufsausbildungen, können sie diese im Anschluss an die berufliche Orientierung in Anspruch nehmen. Da die Ausbildungen möglichst arbeitsplatznah in Betrieben erfolgen, ergibt sich daraus oft gleich im Anschluss der künftige Arbeitsplatz im Ausbildungsbetrieb.

Rückkehr in den Arbeitsprozess bedeutet Teilhabe
Das AMS NÖ ist einer der Motoren für die laufende Weiterentwicklung dieser wichtigen Angebote. Sie sind individueller, kundInnengerechter und wirksamer geworden. Das AMS forciert arbeitsplatznahe Ausbildungen, die die Menschen rasch zurück in die Arbeitswelt bringen. Das Fachwissen und die berufliche Vorerfahrung der Menschen sollen dabei in die neue berufliche Tätigkeit einfließen können.

„Durch die Corona-Krise steigt die Gefahr, dass die Gruppe der besonders vulnerablen Jobsuchenden immer größer wird. Wir müssen abgestimmte Lösungen für viele individuelle Probleme finden, damit arbeitslose Personen mit gesundheitlichen Problemen, die in ihrem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten können, wieder berufstätig sein können. Viele dieser Jobsuchenden waren bisher erfolgreich im Berufsleben, sind in einem hohen Ausmaß gut qualifiziert und bringen viel Berufserfahrung mit. Gelingt es, mit ihnen neue Berufswege zu erarbeiten, in denen ihre gesundheitlichen Einschränkungen kaum relevant sind und in die sie ihre Erfahrungen und Kenntnisse weiterhin einbringen können, reduziert das Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig sind wir damit in der Lage, der niederösterreichischen Wirtschaft jene Fachkräfte zu vermitteln, die sie dringend braucht“, erklärt AMS NÖ Landesgeschäftsführer Sven Hergovich.

Erfolg trotz Corona-Krise
Viele arbeitslose Personen haben gesundheitliche Einschränkungen. Die Anzahl dieser Personen steigt laufend. Seit Jahren stemmt sich das AMS NÖ gemeinsam mit der Pensionsversicherungsanstalt dagegen. Die freiwillige berufliche Rehabilitation hat in den letzten Jahren viele Menschen wieder in Berufe zurückgebracht. 2019 haben fast 1000 Personen eine berufliche Rehabilitation absolviert, fast 700 Qualifizierungen. Über 500 Personen konnten innerhalb von drei Monaten nach der Beruflichen Rehabilitation eine neue Arbeit finden. Das AMS hat dafür 4,2 Mio Euro eingebracht.

Im heurigen Jahr 2020 haben trotz der Corona-Krise bisher 735 Personen an einer beruflichen Rehabilitation teilgenommen. Fast 40 Prozent davon haben auch schon eine Arbeit gefunden. Sven Hergovich: „Krisen am Arbeitsmarkt wirken sich gerade in diesem Bereich rasch auf die Integrationschancen aus. Daher sind partnerschaftliche Zusammenarbeit und das permanente Arbeiten an zeitgemäßen Lösungen Voraussetzungen, damit unsere Angebote ankommen: bei den Betroffenen, damit sie wieder im Erwerbsleben stehen, und bei den Betrieben, damit sie ihren Fachkräftebedarf decken können.“

Menschen im Erwerbsleben halten
Versicherte, bei denen Arbeitsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der PVA einzubringen. Nach Prüfung der Qualifikationen und der beruflichen Laufbahn sowie nach medizinischer Beurteilung der gesundheitlichen Einschränkungen und der physischen und psychischen Eignung der AntragstellerInnen können Angebote ermöglicht werden, die von Stabilisierung über Berufsorientierung bis zur Umschulung oder Ausbildung für einen neuen Beruf reichen.

Neben diesem freiwilligen Zugang gilt auch jeder Antrag auf Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension vorrangig als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation. Wird als Ergebnis der ärztlichen Begutachtung festgestellt, dass das medizinische Restleistungskalkül zwar für den erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr ausreicht, jedoch für andere Tätigkeiten genügt, wird ebenfalls eine berufliche Rehabilitation angestrebt. Für diese besteht eine Mitwirkungspflicht vonseiten der AntragstellerInnen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die freiwillige berufliche Rehabilitation sehr viel erfolgsversprechender ist.

Zusätzlich zur beruflichen Rehabilitation hat die PVA die Möglichkeit, auch jene Menschen zu unterstützen, die noch in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen. Durch Arbeitsplatzadaptierungen oder Aufschulungen kann in vielen Fällen der angestammte Arbeitsplatz erhalten werden. 

Fachkräfte im Betrieb halten
Die Wirtschaft unterstützt Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Schließlich ist der Fachkräftemangel eine der großen Zukunftsherausforderungen für Betriebe und die ganze Gesellschaft. Denn obwohl in ganz Niederösterreich rund 4.400 Betriebe derzeit 17.000 junge Menschen in mehr als 200 Lehrberufen ausbilden, werden in den nächsten zehn Jahren etwa 117.000 Fachkräfte in Niederösterreich fehlen. 

Rückfragehinweis für die Redaktion:
Mag. Martina Fischlmayr, 050 904 300 120 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 15. Dezember 2021