Rund 62.500 Beschäftigte in Niederösterreich in Kurzarbeit

Zulauf zur Kurzarbeit in NÖ hält weiter an


  • Veröffentlicht 10.12.2020
  • Bundesland Niederösterreich

Seit Anfang Oktober können die Betriebe österreichweit die neue Kurzarbeit für die Phase III beantragen. In Niederösterreich wurden seither 8.170 Anträge beim Arbeitsmarktservice (AMS) eingebracht. Rund 62.500 Beschäftigte befinden sich seither in Kurzarbeit. Der Zulauf zur Kurzarbeitsbeihilfe hält weiter an.

In Kürze wird dem AMS die dritte überarbeitete Fassung der Kurzarbeitsrichtlinie für diesen Herbst vorliegen. Sah die erste Version ein Abgelten der Ausfallsstunden durch die Kurzarbeitsbeihilfe in der Höhe von maximal 70% vor, so können diese Ausfallstunden für bestimmte Branchen in der Zeit des Lockdowns voraussichtlich sogar bis zu 100% betragen. „Für den gesamten Durchrechnungszeitraum, für den die Kurzarbeit beantragt wird, werden zwischen 70% und 90% des Arbeitsausfalls durch die Kurzarbeitsbeihilfe ersetzt“, erklärt der Landesgeschäftsführer des AMS NÖ, Sven Hergovich und ergänzt: „Voraussetzung ist natürlich, dass die MitarbeiterInnen nicht zur Kündigung angemeldet werden. Das ist das Ziel der Kurzarbeit: Die Arbeitsplätze dürfen nicht verloren gehen, damit die Unternehmen nach dem Corona-Lockdown wieder durchstarten können und zugleich möglichst wenig Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher von Arbeitslosigkeit betroffen werden.“

Zulauf der Kurzarbeit hält an
Während im Oktober der Zulauf zur Kurzarbeit durch die niederösterreichischen Betriebe überschaubar war, hat dieser mit dem Einsetzen des Lockdowns Anfang November deutlich zugenommen.

Die Daten per 8. Dezember:

  • 5.849 Anträge auf Kurzarbeit hat das Team seit 1. Oktober erfasst.
  • 4.127 dieser Anträge wurden bereits genehmigt.
  • Etwa 62.500 Beschäftigte in Niederösterreich befinden sich seither in Kurzarbeit.
  • Sie arbeiten in 5.359 Unternehmen.
  • Die Mehrheit der Unternehmen sind Restaurants, Gaststätten und Imbissstuben (20,2%), gefolgt von Hotels und Pensionen (6,3%) und Frisör- und Kosmetiksalons (5,3%).

Neu: Schulungskostenbeihilfe
Mit der neuen Kurzarbeit können die Betriebe seit Anfang Oktober auch eine Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte während der Kurzarbeit beantragen. Von diesem Angebot haben bis dato nur 43 Betriebe in Niederösterreich Gebrauch gemacht.

Das Team des AMS NÖ hat sich auf die Bearbeitung der Kurzarbeit der Phase III bestmöglich vorbereitet. „Täglich treffen mehrere hundert Anträge ein. Eine sorgfältige Prüfung und rasche Bearbeitung ist das zentrale Anliegen. Die laufenden Änderungen werden bei unseren Prüfungen berücksichtigt und einbezogen, sobald sie rechtliche Verbindlichkeit haben“, stellt AMS NÖ-Chef Sven Hergovich klar.

Rückfragehinweis für die Redaktion:
Mag. Martina Fischlmayr, 050 904 300 120 oder 0664/83 50 517

Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. Dezember 2020