Kurzarbeit zum Nulltarif
Appell an krisengebeutelte Unternehmen: Belegschaft nicht kündigen!
Das arbeitsmarktpolitische Instrument der Stunde
Die Bundesregierung hat das Kurzarbeitsmodell in den letzten Tagen radikal vereinfacht. Beantragung und Genehmigung wurden beschleunigt – im Idealfall kann die Kurzarbeit innerhalb von zwei Tagen starten. Die reduzierte Arbeitszeit kann zwischen 90 Prozent und zehn Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit liegen; für bestimmte Zeiträume auch bei null Prozent. Die Laufzeit beträgt drei Monate, kann aber auf sechs Monate verlängert werden. Alle anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten für nicht gearbeitete Stunden werden vom AMS übernommen.
In einer gemeinsamen Erklärung appellieren AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und AMS-Landesgeschäftsführer Gerhard Straßer an die Unternehmerinnen und Unternehmer, keine voreiligen Kündigungen auszusprechen.
Lohnersatzrate von 80% bis 90%
Mit dem neuen Corona-Kurzarbeits-Modell ist den Sozialpartnern ein sehr attraktives Instrument für krisengebeutelte Unternehmen gelungen, das, unabhängig von Betriebsgröße und Branche, für alle Betroffenen Vorteile bietet.
"Bei einer Reduktion der Arbeitszeit fallen für das Unternehmen nur Lohn- und Lohnnebenkosten für die tatsächliche Arbeitszeit an", erklärt Straßer. "Wird die Arbeitszeit um 90% zurückgefahren, bleiben also 10% der Kosten. Gegenüber einer Kündigung gibt es schlagende Vorteile: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben in einem aufrechten Dienstverhältnis – ihr Fachwissen geht dem Unternehmen nicht verloren. Und am Ende der Krise kann sofort die Produktion wieder hochgefahren werden."
Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten während der Kurzarbeit 80% bis 90% des bisherigen Nettoeinkommens. In der Arbeitslosigkeit liegt die Ersatzrate bei lediglich 55% bis 60%. Hinzu kommt, dass durch die Kurzarbeit Sozialversicherungsbeiträge und Lohnkosten ab dem ersten Tag wegfallen bzw. reduziert werden und bei einer Kündigung Lohnkosten weiterhin entsprechend den Kündigungsfristen anfallen. "Es gibt somit kein schlüssiges Argument mehr für Kündigungen", erklärt Kalliauer.
Vorlaufzeit verkürzt
Die Vorlaufzeit für Kurzarbeit wurde radikal gekürzt. Bei Vorliegen aller Unterlagen kann binnen 48 Stunden die Arbeitszeit zurückgefahren werden. "Damit ist die neue Kurzarbeit ein überaus unbürokratisches Instrument", betont Kalliauer.
"Wir raten dringend allen Unternehmen, von der Freisetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzusehen", erklärt Straßer. "Die Konditionen der Kurzarbeit sind finanziell attraktiv und führen überdies dazu, dass die Mitarbeitenden nur geringe Lohneinbußen hinnehmen müssen. Entlassungen schwächen hingegen die Kaufkraft und damit den Wirtschaftsstandort Oberösterreich."
Da alle Telefonleitungen überlastet sind, ist eine Kontaktaufnahme über das personalisierte eAMS-Konto bzw. per E-Mail ratsam: blr.fsvifvjkviivzty@ams.at
Diese Seite wurde aktualisiert am: 03. Juli 2020