Einmalzahlung zum Arbeitslosengeld
Info für Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
Details
Sie haben Fragen zur Einmalzahlung des AMS? Hier erhalten Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Die Einmalzahlung bekommen all jene, die in der Zeit zwischen 1. Mai und 31. August 2020 für mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vom AMS erhalten haben. Liegen in diesem Zeitraum keine 60 Tage vor, wird die Voraussetzung Anfang Oktober bzw. Anfang November noch einmal geprüft.
Die Einmalzahlung beträgt 450 € und wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe einmalig Anfang September ausbezahlt. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen. Das Geld kommt automatisch auf Ihre Zahlungsadresse (also auf Ihr Konto oder mit der Post).
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Einmalzahlung um einen pfändbaren Betrag handelt, auf welchen bei laufenden Exekutionen zugegriffen wird.
Bitte richten Sie keine schriftlichen bzw. telefonischen Anfragen an das AMS, sollte die Überweisung noch nicht eingelangt sein.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. September 2020