Hinweis zur Einbringung von Informationsbegehren

Informationsbegehren sind künftig ausnahmslos über das Webformular einzubringen


  • Veröffentlicht 23.07.2026
  • Bundesland Österreichweit

Informationsbegehren gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind ab sofort ausschließlich über das dafür vorgesehene elektronische Formular einzubringen. Den Link finden Sie unten.

Auf anderem Weg eingebrachte Informationsbegehren können nicht bearbeitet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 23. Juli 2026