Kurzarbeit auf 41.000 Arbeitsplätzen

Bisher wurden 318 Millionen Euro im Bundesland Salzburg für die Covid-19-Kurzarbeit verplant. Handel, Gastgewerbe und Bau nehmen die Kurzarbeit am häufigsten in Anspruch. Für die Unternehmen gilt es nun, Fristen zu beachten.


  • Veröffentlicht 17.04.2020
  • Bundesland Salzburg

Mit Stand 17. April  hatte das AMS Salzburg 5.733 Anträge auf Kurzarbeit im System erfasst. „Dieser Kraftakt in kürzester Zeit in einer nie dagewesenen Ausnahmesituation wird zum gegenwärtigen Stand die Arbeitsplätze von rund 41.000 Menschen sichern“, betont Jacqueline Beyer, Landesgeschäftsführerin des Arbeitsmarktservice Salzburg, die noch mit einer Erhöhung der Anträge „auf gut sechstausend“ rechnet. Rund 318 Millionen Euro der von der Bundesregierung reservierten fünf Milliarden sind momentan in Salzburg für die Beihilfe der Covid-19 Kurzarbeit verplant.

Nach Branchen betreffen die meisten Anträge den Einzel- und Großhandel (21%), dann das Hotel- und Gastgewerbe (16%), gefolgt vom Baunebengewerbe (Bauinstallations- und Ausbaugewerbe, 9%).

Gelegentlichen Äußerungen von Ungeduld durch Unternehmen bei der Bearbeitung von Anträgen hält die AMS-Chefin entgegen: „Die Fälle von Kurzarbeit, die wir seit der Finanz- und Wirtschaftskrise vor über zehn Jahren hatten, lassen sich an den Fingern abzählen. Wir mussten aus dem Stand die Ressourcen schaffen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kürzester Zeit schulen und sie samstags, sonntags, frühmorgens und spätabends einsetzen. Fast niemand arbeitet mehr an seinem angestammten Platz. Dazu waren in gleicher Zeit rund 18.000 Zugänge in Arbeitslosigkeit zu bearbeiten, um die Existenzen auch der Arbeitslosen und ihrer Familien zu sichern.“

Anträge für Kurzarbeit im März nur mehr bis Montag, 20. April möglich

Durch die Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung sei viel Druck von den Unternehmen genommen worden, so Jacqueline Beyer, „durch die intensive Informationsarbeit von AMS, Sozialpartnern und Regierung ist die Covid-19-Kurzarbeit mittlerweile bestens bekannt und gut genutzt. Deshalb wird die rückwirkende Antragstellung am 1. März nur mehr bis einschließlich Montag, 20. April möglich sein“, hält Beyer fest. Ab 21. April könnten dann nur mehr rückwirkende Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April beziehen.

Auf eine weitere Notwendigkeit weist die AMS-Landesgeschäftsführerin hin: Die Abrechnung der Kurzarbeit ist nur über ein eAMS-Konto möglich. Über die Registrierung und alle weiteren Bedingungen zur Kurzarbeit informiert die AMS-Website www.ams.at. Befristet ist selbstverständlich auch die Abrechnung und zwar für die Monate März und April bis 28. Mai, dann jeweils bis zum 28. des Folgemonats.

Betriebe, die besorgt anfragen, ob auch eine Unterschreitung der beantragten Ausfallstunden möglich sei, weil die Auftragslage besser sei als ursprünglich befürchtet, beruhigt Beyer: „Es handelt sich dadurch noch nicht um einen Missbrauch, es ist auch kein geändertes Begehren erforderlich. Denn die Auszahlung der Beihilfe erfolgt im Nachhinein nach Vorlage und Prüfung der Abrechnungen. Für das AMS wird daraus die Unterschreitung der Ausfallsstunden erkennbar.“

Für den Fall, dass vom Unternehmen eine vorzeitige Beendigung der Kurzarbeit ins Auge gefasst wird, sei zu beachten, dass ein Arbeitszeitausfall im Durchrechenzeitraum von weniger als zehn Prozent und mehr als neunzig Prozent nicht zulässig ist. Jacqueline Beyer: „Wir bitten die Unternehmen aber zu berücksichtigen, dass aktuell diese Ausnahmesituation noch nicht ausgestanden ist. Es könnten wieder strengere Maßnahmen auf uns alle zukommen. Nach der Beendigung ist nicht ohne weiteres eine Fortsetzung der Kurzarbeit möglich, sondern – sowohl für die Unternehmen als auch das AMS - wieder mit einem größeren Aufwand verbunden.“ In diesem Zusammenhang weist die AMS-Chefin darauf hin, dass in den letzten vier Wochen 31.000 E-Mails und 56.000 Telefonate rund um das Thema Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beantwortet werden mussten.
 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. April 2020