Kurzarbeit sichert in Salzburg jeden vierten Arbeitsplatz

Die Zahl der Anträge für Kurzarbeit nähert sich in Salzburg der Achttausender-Marke. Die meisten Anträge werden im Flachgau und der Landeshauptstadt gestellt. Indes gibt es bereits die ersten Auszahlungen – allerdings nur für jene, die sich an die Regeln für die Abrechnungen halten, denn fehlerhafte Einreichungen führen zu Verzögerungen.


  • Veröffentlicht 28.04.2020
  • Bundesland Salzburg

Bis Freitag voriger Woche wurden im Bundesland Salzburg 7.650 Anträge auf Kurzarbeit gestellt. Mit diesen Anträgen werden rund 66.000 Arbeitsplätze gesichert. „Bei einer Zahl von im Jahr durchschnittlich rund 260.000 unselbständigen Beschäftigten, ist das jeder vierte Arbeitsplatz im Bundesland“, betont die Landesgeschäftsführerin des AMS Salzburg, Jacqueline Beyer. Dafür sind gegenwärtig rund eine halbe Milliarde Euro eingeplant.

Naturgemäß entfallen die meisten Kurzarbeitsanträge auf den nördlichen Zentralraum, also auf den Arbeitsmarktbezirk Salzburg Stadt und Salzburg-Umgebung. Rund 4.400 Anträge, 57 Prozent aller Kurzarbeitsanträge, wurden hier gestellt. Es folgen der Pongau und der Pinzgau mit je rund 1.200 Anträgen bzw. je 15 Prozent, der Tennengau (600 Anträge bzw. acht Prozent) und der Lungau (200 Anträge bzw. drei Prozent). Der Rest war mehreren Bezirken zuordenbar.

Bis Ende voriger Woche hat die Buchhaltungsagentur des Bundes die ersten gut dreihunderttausend Euro Kurzarbeitsbeihilfe in Salzburg zur Auszahlung angewiesen. Mit Fortschreiten der Abrechnungsphase zeigen sich indes Probleme bei der Übermittlung der Daten durch die Betriebe. Trotz detaillierter Hinweise auf der Website des AMS geschehe es immer wieder, dass nicht die zur Verfügung gestellten Tools und Kanäle verwendet werden, stellt AMS-Landesgeschäftsführerin Jacqueline Beyer fest und richtet deshalb einen dringenden Appell an die Unternehmen: „Bitte beachten Sie die auf der AMS-Website veröffentlichten Erklärvideos und Anleitungen. Wer nicht das zur Verfügung gestellte Webtool oder die Projektdatei verwendet, und wer nicht die Daten über das eAMS-Konto hochlädt, dessen Abrechnung kann nicht erfolgen und die Auszahlung der Gelder wird sich erheblich verzögern.“ Neben der Verwendung des Webtools für kleinere bzw. der Excel-Projektdatei für größere Betriebe sei es ganz wichtig, so Beyer, dass der generierte Dateiname nicht geändert werde. Anschließend dürfe die Abrechnungsdatei ausschließlich über das eAMS-Konto unter dem Geschäftsfall „Covid-19 Kurzarbeitsbeihilfe“ hochgeladen werden.

Auf der Website www.ams.at/kurzarbeit finden sich ein Video und eine Anleitung über das korrekte Vorgehen. Auch über die Einrichtung des erforderlichen eAMS-Kontos wird dort informiert.
 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 28. April 2020