Kurzarbeit geht in die Verlängerung

Während das AMS die Abrechnung und Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfen forciert, müssen Unternehmen ein geändertes Prozedere bei künftigen Beantragungen beachten. Eine Umfrage zeigt, dass besonders Tourismusbetriebe noch lange mit Kurzarbeit rechnen.


  • Veröffentlicht 03.06.2020
  • Bundesland Salzburg

9.627 Anträge auf Kurzarbeit wurde bis gestern, 2. Juni, beim AMS Salzburg eingebracht. Rund 110.300 Arbeitsplätze werden damit gesichert. Das heißt, nahezu jeder zweite Beschäftigte in Salzburg befindet sich in Kurzarbeit. Dafür sind Finanzmittel im Ausmaß von fast 800 Millionen Euro (797,6 Mio. bis dato) bereitgestellt. Die Branche, die mit Abstand am häufigsten die Covid-19-Kurzarbeit in Anspruch nimmt, ist der Handel. Jeder vierte Antrag (25,4%) bzw. 2.429 Anträge, entfallen auf diese Sparte. Dann folgt das Hotel- und Gastgewerbe mit 1.646 Anträgen, das entspricht 17,2 Prozent an allen Kurzarbeitsanträgen. Der Bau liegt mit 912 Anträgen (9,6%) an dritter Stelle.

Die Landesgeschäftsführerin des AMS Salzburg, Jacqueline Beyer, verhehlt nicht, „dass mit diesem Ansturm auf die Kurzarbeit selbst unsere kühnsten Erwartungen um das Doppelte übertroffen wurden. War es bisher schon mehr als herausfordernd, die Unzahl an Anträgen zu bearbeiten, so gilt es nun, die daraus resultierenden Abrechnungen und Auszahlungen zu bewältigen. Deshalb konzentrieren wir nun alle Kräfte auf die Abrechnung der Ausfallstunden, damit die Unternehmen sicher und möglichst rasch zu ihrem Geld kommen“, betont die AMS-Chefin. Neben der Zusammenstellung und Schulung interner Abrechnungsteams habe man jetzt zu diesem Zweck neben der bereits tätigen Buchhaltungsagentur des Bundes auch im Rahmen des Möglichen externe Kräfte angeheuert, berichtet Jacqueline Beyer. „Die Prüfung der Abrechnungen für den Monat März, die bis 28.5 Mai fristgerecht übermittelt wurden, ist damit weitgehend abgeschlossen. Aktuell wurden 58,3 Millionen Euro ausbezahlt – das sind 55 Prozent der bisher eingebrachten Abrechnungen im
Ausmaß von 114,9 Millionen Euro. Die korrekt vorgelegten Abrechnungen der Monate April und Mai können derzeit innerhalb von 2 bis 3 Wochen ausbezahlt werden “, stellt Landesgeschäftsführerin Beyer fest.

Beantragungen nur mehr per eAMS-Konto möglich

Gleichzeitig beginnen sich die Anträge auf Verlängerung der Kurzarbeit zu mehren. Schon im Mai lagen dem AMS Salzburg über 300 Verlängerungsbegehren vor. Hier haben sich ja zuletzt Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter mit dem Arbeitsministerium auf Detailänderungen verständigt. Damit soll auch eine mögliche „Überförderung“ verhindert werden, die durch die Gewährung eines fixen Pauschalsatzes pro Ausfallstunde in Einzelfällen zu einer Kurzarbeitsbeihilfe führen konnte, die höher liegt als die Kosten samt Nebenkosten des Arbeitsgebers für die Ausfallzeiten. Stellt sich eine solche Überförderung im Zuge der Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Kurzarbeitsbeihilfe heraus, wird das AMS nun die festgestellte Überförderung zurückfordern.

„Für einen reibungs- und möglichst verzögerungsfreien Ablauf des Kurzarbeitsprozesses von der Einbringung bis zu Auszahlung ist es äußerst wichtig, auf die richtige Einbringung von Erstanträgen, Verlängerungen und Änderungsmeldungen zu achten“, appelliert AMS-Landesgeschäftsführerin Beyer. Vor allem, so betont man beim AMS, müssen Einbringungen nun ausschließlich und ausnahmslos über das eAMS-Konto erfolgen. Wichtig sei dabei die Unterscheidung in „Änderungsbegehren“, bei Änderungen, wenn die Kurzarbeitsdauer von drei Monaten noch nicht ausgeschöpft ist, in „Verlängerungsbegehren“, wenn die ersten drei Kurzarbeitsmonate bereits voll ausgeschöpft sind, und in „Erstbegehren“, wobei hier zu beachten ist, dass seit 1. Juni keine rückwirkende Antragstellung mehr möglich ist.

Neuregelung bei Sozialpartnervereinbarung

Änderungen haben sich auch bei den Sozialpartnervereinbarungen ergeben. Unternehmen schließen die neue Kurzarbeitsvereinbarung weiter mit dem Betriebsrat bzw. wenn nicht vorhanden, den Mitarbeitern ab. Sie müssen sie aber nicht mehr den Sozialpartnern übermitteln oder deren Zustimmung einholen. Unternehmen übermitteln die abgeschlossene Vereinbarung direkt dem AMS, indem sie diese im Zuge der Begehrensstellung über das eAMS-Konto hochladen und gleichzeitig den Erst- oder Verlängerungsantrag stellen. Das AMS informiert den ÖGB. Besteht von dort kein Einwand und bestehen keine Mängel, bewilligt das AMS den Antrag. Ansonsten ergeht ein Verbesserungsauftrag an das Unternehmen.

Erst- und Verlängerungsanträge, die per 1. Juni (oder später) auf Basis der bisherigen Sozialpartnervereinbarung gestellt wurden, benötigen eine neue Sozialpartnervereinbarung. Die betreffenden Betriebe werden vom AMS verständigt.

Weitere Details sowie ausführliche Informationen, Anleitungen und Videos bis hin zum Erhalt eines eAMS-Kontos finden sich auf der AMS-Website www.ams.at/kurzarbeit sowie auf den Serviceseiten zum Coronavirus der Wirtschaftskammer www.wko.at.

Mehrzahl beabsichtigt Verlängerung der Kurzarbeit

Eine österreichweite Befragung durch die WKO im Auftrag des AMS von 8.300 Betrieben, davon 1.100 aus dem Bundesland Salzburg, zeigt, dass die Kurzarbeitswelle zwar weiter anhält, allerdings auch abebbt. Knapp mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen, nämlich 51 Prozent, haben bekundet, eine Verlängerung der Kurzarbeit zu planen. Zwei Drittel davon (64%), rechnen bei Verlängerung allerdings mit einer geringeren Zahl von Ausfallstunden als in den ersten drei Monaten, ein Viertel (26%) geht vom gleichen Ausmaß aus. Allerdings weicht die für Salzburg besonders maßgebliche Tourismusbranche erheblich von dieser Gesamteinschätzung ab: Es haben hier nämlich achtzig Prozent angegeben, die Kurzarbeit verlängern zu wollen.

Bereits bei der bisher beantragten Kurzarbeitsbeihilfe zeigt sich, dass nur jeder fünfte Betrieb (19%) die Ausfallstunden voll ausnutzen wird, während 34 Prozent deutlich weniger, 47 Prozent etwas weniger benötigen werden. Auch hier hebt sich die Tourismusbranche mit mehr als fünfzig Prozent an Betrieben, welche die beantragten Ausfallstunden voll benötigen werden, ab.

Neunzig Prozent wollen Kündigungen vermeiden

„Im Hinblick auf eine künftige Arbeitslosigkeit stimmt einigermaßen optimistisch, dass neunzig Prozent der Betriebe beabsichtigen, nach Ende der Behaltefrist ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter beschäftigen zu wollen“, informiert AMS-Leiterin Jacqueline Beyer. Sechs Prozent wollen mehr als die Hälfte weiter behalten. Im Tourismus zeigt man sich aber pessimistischer: hier rechnen nur 74 Prozent mit einer Weiterbeschäftigung.

Während ein Fünftel (21%) der Betriebe bekundet hat, die Kurzarbeit mit Ende Mai zu beenden, möchte ein Viertel (24%) bis Ende Juni weitermachen. Sechzehn Prozent glauben, bis Ende September die Kurzarbeit beendigen zu können, während 21 Prozent bei Schaffung der entsprechenden Möglichkeit meinen, auch nach dem September noch kurzarbeiten zu müssen. Auch hier zeigt sich die Tourismusbranche stärker betroffen: 43 Prozent befürchten, auch im Herbst noch Kurzarbeit zu benötigen.

 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 03. Juni 2020