Salzburg mit niedrigster Arbeitslosenquote

Dank der guten Tourismussaison zeigte der Salzburger Arbeitsmarkt auch im September noch leichte Erholungstendenzen. Ab heute, 1. Oktober, startet die Kurzarbeit in die dritte Phase.


  • Veröffentlicht 01.10.2020
  • Bundesland Salzburg

14.484 Personen waren Ende September im Bundesland Salzburg beim AMS als arbeitslos vorgemerkt. Im Vergleich zum Vormonat August ist das ein Rückgang um gut 500 Arbeitslose, gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres jedoch ein durch Corona bedingter deutlicher Zuwachs um 3.643 Personen oder plus 33,6 Prozent (Österreich: +27,5%). Nach Tirol (+48,2%) ist das der stärkste Zuwachs bundesweit.

Die Zahl der Teilnehmenden an Schulungsaktivitäten des AMS hat um 7,6 Prozent auf 2.167 Personen abgenommen. Damit waren insgesamt 16.651 Arbeitskräfte ohne Beschäftigung, das ist im Vorjahresvergleich ein Zuwachs um 26,3 Prozent (Österreich: +22,2%).

Gleichzeitig hat die unselbständige Beschäftigung um etwa dreitausend Personen auf rund 258.000 Dienstverhältnisse abgenommen (Schätzung, exakte Zahlen liegen erst zur Monatsmitte vor). Daraus resultiert eine Arbeitslosenquote – also der Anteil der vorgemerkten arbeitslosen an allen unselbständigen Arbeitskräften - von 5,3 Prozent (Österreich: 8,4%). Das ist zwar ein Zuwachs um 1,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr, bedeutet aber den Bestwert im Ranking der Bundesländer.

„Obwohl unser Bundesland stärker als die meisten anderen von der Corona-Krise getroffen wurde, weist Salzburg bei der Arbeitslosenquote den niedrigsten Wert auf. Hier wirkt noch die relativ gute Entwicklung im Saisontourismus nach, obwohl hier mit bereits fünfhundert zusätzlichen Arbeitslosen gegenüber Ende August die Saisonarbeitslosigkeit bereits eingesetzt hat“, resümiert Jacqueline Beyer, Landesgeschäftsführerin des Arbeitsmarktservice Salzburg.

Im Vergleich der zahlenmäßig bedeutendsten Wirtschaftsklassen weist das Hotel- und Gastgewerbe gegenüber dem Vorjahr mit plus 28,2 Prozent einen unterdurchschnittlichen Zuwachs aus, ebenso die Wirtschaftsdienstleistungen, zu denen die Arbeitskräfteüberlassung (+25,2%) zählt und auch das Gesundheits- und Sozialwesen liegt mit einem Zuwachs von 24,4 Prozent deutlich unter dem Gesamtschnitt. Überdurchschnittlich gestiegen ist die Arbeitslosigkeit im Verkehrsbereich (+46,5%), im Bauwesen (+45,7%) und im Handel (+43,9%).

Die Jugendarbeitslosigkeit ist mit einem Plus von 36,5 Prozent auf 2.067 Betroffene nur geringfügig über dem Schnitt der Gesamtarbeitslosigkeit gestiegen, bei den älteren Arbeitskräften ab 50 Jahre liegt der Zuwachs mit plus 27,5 Prozent unter dem Schnitt.

Wenig Unterschied zeigt der Arbeitslosenzuwachs nach Geschlecht mit einem Anstieg um 34,1 Prozent bei der Frauenarbeitslosigkeit und um 33,2 Prozent bei arbeitslosen Männern.

Bei der Langzeitarbeitslosigkeit zeigen sich die Auswirkungen der Corona-Krise mit einem Zuwachs von 35,2 Prozent auf jetzt insgesamt 1.468 Personen mit mehr als einjähriger Arbeitslosigkeit.

Stark unterschiedlich regionale Entwicklung

Die regionale Auswertung der Statistik zeigt die Landeshauptstadt Salzburg als Bezirk mit dem stärksten Arbeitslosenzuwachs (+42,6% auf 5.949 Personen), gefolgt vom Flachgau (+36,3% auf 2.930 Personen). Ebenfalls leicht über dem Durchschnitt war der Zuwachs im Pongau (+34,3% auf 1.951 Personen). Deutlich niedriger waren die Zuwächse im Tennengau (+24,6% auf 1.266 Personen) und im Pinzgau (+21,7% auf 2.069 Personen). Eine Ausnahme bildet der Lungau. Hier ist die Arbeitslosigkeit sogar unter das Vor-Corona-Niveau gesunken. Im Vorjahresvergleich sind um 32 Personen weniger ohne Beschäftigung (-9,1% auf 319 Arbeitslose).

In Kurzarbeit befanden sich im Bundesland Salzburg am Stichtag 30. September 8.512 Betriebe mit 15.645 Beschäftigten.

Wenig optimistisch ist der Ausblick von der Landesgeschäftsführerin des Arbeitsmarktservice Salzburg, Jacqueline Beyer, für die folgenden Monate: „Schon seit zwei Wochen spüren wir das Einsetzen der Saisonarbeitslosigkeit im Tourismus. Bis zum November wird diese Entwicklung ihren Höhepunkt erreicht haben. Dann folgt die saisonale Bauarbeitslosigkeit. Wie sich der Wintertourismus entwickelt, steht in den Sternen. Ich bin aber überzeugt, dass uns mit der Kurzarbeit Phase 3 ein Instrument in die Hand gegeben wird, dass unsere in Not geratenen Betriebe gut unterstützen kann.“

Kurzarbeit neu verlangt wirtschaftliche Begründung

Ab heute, 1. Oktober, gilt die neue Covid19-Kurzarbeitsregelung. Ihre Dauer wurde auf sechs Monate verlängert und läuft damit bis längstens 31. März 2021. Das neue Modell soll treffsicherer werden: Die Sozialpartner haben vereinbart, dass für die Inanspruchnahme eine wirtschaftliche Begründung erforderlich ist, welche die Umsatzentwicklung vor Kurzarbeit und eine Prognose für den beantragten Zeitraum beinhaltet. Sind mehr als fünf Beschäftigte von der Kurzarbeit betroffen, so müssen die vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch eine/n Steuerberater/in, eine/n Wirtschaftsprüfer/in oder eine/n Bilanzbuchhalter/in bestätigt werden. Damit soll auch, so AMS-Chefin Beyer, ein Missbrauch des Fördermodells verhindert werden.

Außerdem ändert sich die Bandbreite der Arbeitszeit. Konnte sie bisher auf 10 Prozent reduziert werden, so müssen ab jetzt zumindest 30 Prozent gearbeitet werden – die obere Grenze beträgt 80 Prozent. Somit liegt der Rahmen der verrechenbaren Ausfallstunden bei 20 bis 70 Prozent. Nur in Sonderfällen können mit Einverständnis der Sozialpartner besonders betroffene Unternehmen die Arbeitszeit bis zu 90 Prozent verkürzen.

Für die Beschäftigten bleibt alles wie gehabt: Sie erhalten weiterhin 80 bis 90 Prozent ihrer Bezüge vor Kurzarbeit. Allerdings sind sie verpflichtet, an Weiterbildungsaktivitäten teilzunehmen, wenn der Betrieb welche anbietet. Diese können vom AMS gefördert werden.

Angesichts auch durch die einsetzende Saisonarbeitslosigkeit überlasteter AMS-Geschäftsstellen ersucht Landesgeschäftsführerin Jacqueline Beyer von telefonischen Anfragen zur neuen Kurzarbeit abzusehen: „In Kürze werden alle aktuell erforderlichen Informationen und Formulare auf den Unternehmensseiten der AMS-Website abrufbar sein. Wie immer gilt auch hier, dass für die Antragstellung ein eAMS-Konto erforderlich ist. Auch dazu findet sich alles Wissenswerte auf www.ams.at oder auf www.ams-topline.at.“
 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Oktober 2020