COVID-19-Kurzarbeit und Saisonstarthilfe für Tourismusbetriebe


  • Veröffentlicht 26.11.2021
  • Bundesland Salzburg

Mit einigen Neuerungen soll besonders von der Corona-Krise und Lockdown betroffenen Betrieben geholfen werden. Hier ein kurzer Überblick:
 
Kurzarbeit
Alle vom Lockdown betroffenen Betriebe können ihre Kurzarbeitsanträge ab 22.11.2021 drei Wochen rückwirkend stellen. Die Prüfung und Bestätigung durch eine_n Steuerberater_in entfällt.
Die erhöhte Förderung für besonders betroffene Betriebe wird bis 31.03.2022 verlängert. Das bisherige Beratungsverfahren wird für alle Betriebe bis 31.01.2022 ausgesetzt. Bitte stellen Sie Ihren Antrag ab 6. Dezember 2021 (nach Vorliegen der überarbeiteten Richtlinie und der entsprechenden Anpassung des eAMS-Kontos für Unternehmen).
 
Saisonstarthilfe für Tourismusbetriebe
Die „Saisonstarthilfe“ wird das bisherige Modell der Kurzarbeit ergänzen. Sie kann für alle Personen beantragt werden, die zwischen 3.11.2021 und 12.12.2021 (dem voraussichtlichen Ende des Lockdowns) angestellt wurden/werden. Die Unternehmen bekommen 65 Prozent des Bruttogehaltes vom AMS refundiert, die Arbeitnehmer_innen erhalten ihr volles Gehalt. Diese Regelung gilt bis zu jenem Zeitpunkt, ab dem die Kurzarbeit für diese Personen ehestens in Anspruch genommen werden kann, d.h. längstens bis zum 31. Jänner 2022.
Bitte beachten Sie: ein Wechsel dieser Personen in die Kurzarbeit ab Ende der Saisonstarthilfe (und somit Vorliegen eines vollentlohnten Kalendermonats) setzt voraus, dass ein eigener Kurzarbeitsantrag (Erstantrag) für diese Personen beim AMS eingereicht wird. 

Die Unterstützung für Saisonbetriebe und deren Mitarbeiter_innen wird voraussichtlich ab 10. Jänner 2022 zur Verfügung stehen und kann dann über das e-AMS-Konto beantragt werden.

Wir bitten Sie um etwas Geduld. Die aktuelle Richtlinie zu Kurzarbeit und Saisonstarthilfe befindet sich noch in Ausarbeitung:
Das AMS informiert Sie immer zeitgerecht über Topline und den Newsletter, sobald die Anträge gestellt werden können.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Dezember 2021