Stichtag für Saisonstarthilfe


  • Veröffentlicht 10.12.2021
  • Bundesland Salzburg

Es ist zu erwarten, dass wegen der teilweisen Verlängerung des Lockdown auch der Zeitraum für die Anmeldung der Dienstnehmer_innen, für die in weiterer Folge eine Saisonstarthilfe beantragt werden soll, in allen Bundesländern ausgedehnt wird.

Förderbar sind dann alle Arbeitnehmer_innen, die vom 3. November 2021 bis zum 17. Dezember 2021 bei einem Saisonbetrieb ein voll versicherungspflichtiges und legales Arbeitsverhältnis aufnehmen und einen Wohnsitz in Österreich haben.

Dieser Beschluss soll kommende Woche vom AMS-Verwaltungsrat gefasst werden.

Wir bitten Sie also noch um ein wenig Geduld. Sobald die Entscheidung definitiv ist, werden wir Sie per Newsletter und über unsere Homepage darüber informieren.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 10. Dezember 2021