Arbeitslosenquote sinkt auf 3,5 Prozent

Kurzarbeit für Betriebe wird schrittweise reduziert


  • Veröffentlicht 01.06.2022
  • Bundesland Salzburg

Im Bundesland Salzburg sind Ende Mai 9.513 Personen arbeitslos gemeldet, das sind um 4.614 weniger als im Mai des Vorjahres (-32,7%). Die Arbeitslosenquote – wie immer vorläufig geschätzt, die genauen Zahlen liegen Mitte des Monats vor – beträgt in Salzburg 3,5 Prozent und ist damit nach Oberösterreich (3,4%) die zweitniedrigste in Österreich, danach folgt Tirol mit 4,4 Prozent. Der Rückgang bei der Arbeitslosigkeit zieht sich durch alle Salzburger Bezirke und ist in der Stadt Salzburg mit minus 35,4 Prozent am stärksten (nunmehr 3.349 arbeitslos gemeldete Personen). Von der derzeitigen Situation profitieren auch Menschen, die länger arbeitslos gewesen sind: die Langzeitbeschäftigungslosigkeit hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert (- 54,4%) und ist auf nunmehr 1.888 Personen zurückgegangen.

„Insgesamt hat sich die Lage am Salzburger Arbeitsmarkt im Lauf eines Jahres gedreht: im ersten Quartal 2021 hatten wir – auch wegen des Lockdowns im Tourismus – noch viele Arbeitslose und vergleichsweise wenige offene Stellen. Nun ist die Arbeitslosigkeit sehr niedrig, dafür das Angebot an Jobs sehr groß“, fasst AMS-Landesgeschäftsführerin Jacqueline Beyer zusammen.

Offene Stellen

Denn weiterhin werden viele Arbeitskräfte gesucht: 13.124 offene Stellen sind beim AMS Ende Mai 2022 gemeldet, ein Plus von 65,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Aufgeschlüsselt nach Branchen gibt es die meisten offenen Stellen bei der „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (3.125), dazu gehören die Arbeitskräfteüberlasser und die Gebäudebetreuung, gefolgt vom Tourismus (Beherbergung und Gastronomie: 3.023) und dem Einzelhandel (1.380).

 Kurzarbeit wird schrittweise reduziert

Aktuell nehmen noch 262 Betriebe im Bundesland Salzburg Kurzarbeit in Anspruch. Betroffen sind derzeit 1.624 Arbeitnehmerinnen undn Arbeitnehmer. Wie von Arbeitsminister Martin Kocher angekündigt, wird der Zugang zur Kurzarbeit ab 1. Juli 2022 deutlich strenger geregelt werden. „Das AMS wird dann bei jedem Antrag eine arbeitsmarktpolitische Prüfung durchführen. Dabei werden sämtliche Alternativen zur Kurzarbeit aufgezeigt. Nachdem dem heimischen Arbeitsmarkt deutlich mehr offene Stellen als arbeitslose Personen zur Verfügung stehen, soll diese Unterstützungsleistung nur noch in ganz spezifischen Härtefällen zur Anwendung kommen“, so Beyer. Die neue, strengere Kurzarbeitsregelung gilt bis 31.12.2022. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Juni 2022