Förderung der Bauhandwerkerausbildung- Lokale Details
Förderung der Bauhandwerkerausbildung
Welche Arbeitskräfte fördern wir?
Arbeitskräfte von Unternehmen, die Mitglied sind
• in der Bundesinnung Bau,
• in der Bundesinnung der Zimmermeister,
• in der Bundesinnung der Steinmetzmeister oder
• im Fachverband der Bauindustrie.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
• Sie beantragen die Förderung vor Schulbeginn.
• Es gibt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitskraft über den Besuch der Bauhandwerkerschule und die damit verbundenen Voraussetzungen.
• Ihre Arbeitskraft ist während der gesamten Schulungsdauer vollversicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt.
• Die Ausbildung wird an einer dreiklassigen Bauhandwerkerschule im Sinne des § 59 Schulorganisationsgesetzes mit einer Gesamtausbildungsdauer von 3 Jahren absolviert.
Bitte beachten Sie: Wir zahlen die Förderung nicht aus, wenn Ihre Arbeitskraft
• mehr als 25 % der Ausbildung versäumt und
• die Klasse nicht oder nicht positiv abschließt.
Wie hoch ist die Förderung?
• Lohn- bzw. Gehaltskosten-Ersatz: 2/3 des verminderten Bruttolohnes
• Lohnnebenkosten-Pauschale: 55 %.
Berechnungsgrundlage ist der verminderte Bruttolohn der Arbeitskraft während des Schulbesuches:
• 1. Schuljahr: 70 % des KV-Bruttolohnes
• 2. Schuljahr: 80 % des KV-Bruttolohnes
• 3. Schuljahr: 90 % des KV-Bruttolohnes
Mehr dazu erfahren Sie in der Info zur Beihilfenberechnung.
Wie lange erhalten Sie die Förderung?
• Immer für ein Schuljahr, 14 Wochen je Schuljahr.
• Mit jedem Schuljahr müssen Sie die Förderung neu beantragen.
Bitte bedenken Sie dabei:
• Semesterferien sind in der Förderdauer enthalten.
• Weihnachtsferien sind in der Förderdauer nicht enthalten. Wenn die Arbeitskraft noch Urlaubsanspruch hat, erhält sie den Lohn aus der Bauarbeiterurlaubskasse.
• Urlaube, Krankenstände und Zeitausgleich während der Ausbildung unterbrechen die Förderung.
Wie beantragen sie die Förderung?
Mit dem Formular Begehren für die Förderung der Bauhandwerkerausbildung.
Wer ist bei Fragen für Sie da?
Ingrid Schwarz-Varga
Landesgeschäftsstelle des AMS Steiermark
• Tel: 0316 7081 – 355
• E-Mail: zexizu.jtynriq-mrixr@ams.at
• Adresse: Babenbergerstraße 33, 8020 Graz
Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020