Sperren des Arbeitslosengeldes stiegen in der Steiermark um 13%

Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist in der Steiermark im Jahr 2018 um 13 Prozent gestiegen. Insgesamt mussten 15.277 Mal Sanktionen verhängt werden.


  • Veröffentlicht 18.01.2019
  • Bundesland Steiermark

Die stark verbesserte Arbeitsmarktsituation mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit um 5153 Personen und einem Anstieg der Beschäftigung um 15.500 Menschen hat auch eine strenge Seite: Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist in der Steiermark im Jahr 2018 um 13 Prozent gestiegen. Das Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark musste im vergangenen Jahr 15.277 Mal Sanktionen verhängen, um 1808 Mal oder 13,42 Prozent mehr als 2017.

3459 Sanktionen (+2 Prozent) gab es wegen unentschuldigten Versäumen eines AMS-Kontrolltermins gemäß §49 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) und 5458-mal (+5,3 Prozent) gab es eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld wegen selbst verschuldetem Arbeitsende (§11). Das AMS Steiermark verzeichnete 71 Fälle (+129 Prozent) von gänzlicher Arbeitsunwilligkeit (§9) und 6289 Sanktionen (+29 Prozent) wurden verhängt, weil eine zumutbare Arbeit oder eine AMS-Schulung nicht angenommen oder eine AMS-Maßnahme unentschuldigt nicht besucht wurde (§10).

„Wir erlebten im Vorjahr einen starken Anstieg der §10-er-Sperren, da uns Unternehmen viel mehr offene Stellen meldeten und wir damit den Arbeitssuchenden viel mehr zumutbare Vermittlungsvorschläge machen konnten. Wichtig sind hier die Rückmeldungen der Betriebe bei Vereitlungen von Arbeitsaufnahmen. Auch der Schwerpunkt der überregionalen Vermittlung führte zu mehr Vermittlungsvorschlägen und damit in weiterer Konsequenz auch zu mehr Sanktionen“, erklärt die stellvertretende Landesgeschäftsführerin des AMS Steiermark, Christina Lind.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020