AMS Steiermark unterstützt bei Weg ins Unternehmertum

Selbständigkeit statt Jobsuche: Mit dem Unternehmensgründungsprogramm begleitet das Arbeitsmarktservice Steiermark arbeitslose Personen bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. 639 Personen nahmen im Jahr 2018 daran teil, vier von fünf TeilnehmerInnen gründeten danach ein Unternehmen.


  • Veröffentlicht 20.05.2019
  • Bundesland Steiermark

Ob Trocken- und Innenausbau, Gartenpflege, Websitegestaltung oder Catering: Äußerst bunt und vielfältig präsentiert sich die Palette all jener Unternehmensbereiche, in denen sich arbeitslose Personen ihren Traum von der Selbständigkeit erfüllen. Wertvolle Begleitung und Unterstützung kommt dabei vom AMS Steiermark über das mehrmonatige Unternehmensgründungsprogramm (UGP). Im Vorjahr nahmen 639 Personen am Programm teil – vier von fünf TeilnehmerInnen schritten nach Absolvierung tatsächlich zur Unternehmensgründung, 689 Arbeitsplätze wurden so geschaffen. Der Großteil der übrigen TeilnehmerInnen entschied sich indes für die Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit.

„Mit dem Unternehmensgründungsprogramm ebnen wir engagierten Menschen den Weg in die Selbständigkeit. Über ausführliche Einzelberatungen sowie mittels Workshops zu unterschiedlichen Themen geben wir den künftigen Unternehmern das notwendige Rüstzeug dazu mit“, betont Karl-Heinz Snobe, Landesgeschäftsführer des AMS Steiermark. Das Unternehmensgründungsprogramm steht Interessenten steiermarkweit und branchenunabhängig offen – etwa im Gewerbe und Handwerk über den Handel bis hin zu wirtschaftlichen und persönlichen Dienstleistungen.

Den Ausgangspunkt bildet nach einer Informationsveranstaltung eine höchstens achtwöchige Klärungsphase: In dieser steht neben der Frage der grundsätzlichen Realisierbarkeit der konkreten Unternehmensidee die Abklärung der persönlichen und gewerberechtlichen Voraussetzungen und eines allfälligen Qualifizierungsbedarfs im Vordergrund. In der maximal sechsmonatigen Vorbereitungsphase geht es dann an die Umsetzung – begleitet von Einzelberatungen, Workshops und Netzwerkveranstaltungen. Die Workshops behandeln kaufmännische und rechtliche Aspekte, aber auch Themen wie Marketing und Kommunikation. In dieser Zeit erhalten die TeilnehmerInnen auch weiterhin das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe, im Anschluss daran für zwei Monate die Gründungsbeihilfe. Nach erfolgter Gründung beginnt die maximal zweijährige Nachbetreuungsphase.

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Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020