AMS Steiermark sprach 2019 weniger Sanktionen aus
Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist in der Steiermark im Vorjahr leicht zurückgegangen. In Summe mussten 15.105 Sanktionen verhängt werden.
Entgegen der bundesweiten Entwicklung verzeichnete das Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark im Vorjahr einen leichten Rückgang bei der Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Insgesamt musste das AMS im Jahr 2019 15.105 Mal Sanktionen verhängen (-1,1 Prozent), 2018 waren es noch 15.277 Sperren.
3682 Sanktionen (+6,4 Prozent) gab es wegen unentschuldigten Versäumen eines AMS-Kontrolltermins gemäß §49 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) und 5177-mal (-5,1 Prozent) gab es eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld wegen selbst verschuldetem Arbeitsende (§11). Das AMS Steiermark verzeichnete 84 Fälle (+18,3 Prozent) von gänzlicher Arbeitsunwilligkeit (§9) und 6162 Sanktionen (-2 Prozent) wurden verhängt, weil eine zumutbare Arbeit oder eine AMS-Schulung nicht angenommen oder eine AMS-Maßnahme unentschuldigt nicht besucht wurde (§10).
„Bei der Verhängung von Sanktionen gibt es keine Vorgaben, sondern wir halten uns sehr konsequent an die gesetzlichen Regelungen. Im vergangenen Halbjahr wurden uns aufgrund der konjunkturellen Entwicklung von den Betrieben weniger offene Stellen übermittelt. Daher konnten wir den Arbeitsuchenden weniger zumutbare Vermittlungsvorschläge mitgeben, was in weiterer Folge auch zu einem leichten Rückgang bei der Zahl der verhängten Sperren führte“, erläutert der Landesgeschäftsführer des AMS Steiermark, Karl-Heinz Snobe.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020