Mit Kurzarbeit durch die Coronakrise

Mit der neuen Kurzarbeit können Unternehmen die Arbeitszeit ihres Personals während der Coronavirus-Krise entsprechend reduzieren, um danach mit diesen bewährten und qualifizierten Arbeitskräften wieder ihre Tätigkeit aufnehmen zu können.


  • Veröffentlicht 20.04.2020
  • Bundesland Steiermark

MitarbeiterInnen halten. Wissen und Können halten. Zusammenhalten.

Das Coronavirus hat Österreich binnen weniger Tage völlig verändert und viele Unternehmen vor größte Herausforderungen gestellt. Die neue Corona-Kurzarbeit ermöglicht es Betrieben, die Arbeitszeit ihrer MitarbeiterInnen entsprechend zu reduzieren. So können Firmen Kündigungen vermeiden und bewährte Fachkräfte im Unternehmen halten. Um Kurzarbeit können Unternehmen aller Größen und Branchen ansuchen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Der Kurzarbeitszeitraum beträgt maximal drei Monate, eine Verlängerung um weitere drei Monate ist möglich, sofern die Krise entsprechend lange anhält. Voraussetzung für die Kurzarbeit ist grundsätzlich eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass die Kurzarbeit natürlich jederzeit beendet werden kann! Sobald die Auftragslage wieder eine Vollauslastung der ArbeitnehmerInnen zulässt, kann die Kurzarbeit beendet werden. Eine kurze Information über das eAMS-Konto genügt!

Je nach Notwendigkeit kann eine Kürzung der Arbeitszeit von zehn bis 90 Prozent beantragt werden. Im Durchrechnungszeitraum kann diese sogar phasenweise auf null Prozent gesenkt werden. Das Unternehmen zahlt dann nur die Arbeitszeit, die tatsächlich geleistet wird! Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS garantiert den betroffenen MitarbeiterInnen ein Nettoentgelt von 80 bis 90 Prozent ihres vorherigen Nettolohnes, gestaffelt nach Einkommenshöhe. Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers werden ebenfalls ab dem ersten Monat vom AMS übernommen.

Das Abrechnungstool ist bereits online. Abrechnungen können also schon über das eAMS-Konto erledigt werden!

Mehr Informationen zur Corona-Kurzarbeit und Kurzarbeit-Rechner: www.ams.at/kurzarbeit

Diese Seite wurde aktualisiert am: 26. März 2024