Start der Kurzarbeits-Phase III
Seit 1.10.2020 läuft die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit mit neuen, strengeren Bestimmungen. Die elektronische Antragstellung ist seit 2.10.2020 möglich und kann bis 1.11.2020 rückwirkend erfolgen. Am Höhepunkt Ende Mai waren mit 175.000 Menschen circa 35 Prozent der unselbständig Beschäftigten in der Steiermark in Kurzarbeit, Ende September waren es noch 45.000 Personen.
Seit Freitag, 2.10.2020, kann über das eAMS-Konto das neue, überarbeitete Kurzarbeitsmodell III beantragt werden. „Die Unternehmen melden uns zurück, dass etwa die Hälfte der derzeit rund 2700 Betriebe in Kurzarbeit in die neue Kurzarbeits-Phase III einsteigen will“ sagt AMS-Landesgeschäftsführer Karl-Heinz Snobe. „In der Steiermark sind es vor allem die Branchen Gastronomie, Tourismus und Industrie, die die Kurzarbeitsbeihilfe weiter benötigen und damit ihr bewährtes Stammpersonal halten wollen.“
Die Corona-Kurzarbeit besteht seit März 2020. Snobe erklärt dazu: „Ende Mai hatten wir den Höchststand mit 174.419 Arbeitnehmer_innen von mehr als 14.000 steirischen Unternehmen, die in Kurzarbeit waren. Das heißt, dass wir zu diesem Zeitpunkt mehr als ein Drittel der steirischen unselbständig Beschäftigten mit diesem Modell durch die Coronakrise begleitet haben.“ Mit Ende September befanden sich noch 44.953 Beschäftigte in 2674 steirischen Betrieben (3287 Projekte) in Kurzarbeit. Insgesamt wurden 21.753 Kurzarbeitsprojekte genehmigt, davon 16.478 Begehren auf Erstgewährung und 5275 Verlängerungsanträge. 14.453 Projekte sind bereits abgeschlossen. 60.505 Abrechnungen mit 191.812 verrechneten Personen wurden bisher verarbeitet, an Kurzarbeitsbeihilfe wurden 616 Millionen Euro an die heimischen Unternehmen ausbezahlt.
Aktuell sind in der steirischen AMS-Zentrale 30 Mitarbeiter_innen ausschließlich mit der Bearbeitung der Kurzarbeit beschäftigt – der Andrang an telefonischen Anfragen ist weiterhin sehr hoch. Derzeit ist es die geplante Änderung der bestehenden Regeln zum „vollentlohnten Monat vor Kurzarbeit“, welche rund 1000 steirische Firmen betrifft. „Wir wissen, dass im Ministerium an einer Anpassung der Bestimmungen gearbeitet wird und lassen alle Rückforderungen an diese Unternehmen jetzt liegen. Wie die Regelungen genau sein werden, ist uns leider noch nicht bekannt“, stellt die neue Leiterin der Abteilung Kurzarbeit, Alice Wieser, fest und bittet die Betriebe, von Anfragen derzeit abzusehen. Das AMS Steiermark wird, sobald die Richtlinienänderung vorliegt, alle betroffenen Unternehmen aktiv informieren.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 02. Oktober 2020