Die Arbeitsmarktlage im Bezirk Leibnitz im Februar 2023

RÜCKGANG bei den arbeitslosen Frauen um 0,4% - ANSTIEG bei den arbeitslosen Männern um 4,2% - gegenüber Februar 2022.


  • Veröffentlicht 01.03.2023
  • Bundesland Steiermark

  • Ende Februar 2023 waren im Bezirk Leibnitz insgesamt 2 875 Personen als arbeitslos gemeldet – ein Anstieg um 66 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres.
  • Es waren einschließlich der 586 Schulungsteilnehmer_innen 3.461 Personen arbeitslos und 51 Jugendliche auf Lehrstellensuche.
  • Von der Arbeitslosigkeit betroffen sind Personen jeglichen Alters, bei den 1.233 Älteren (über 50 Jahre) waren um 0,1% (1 Person) weniger vorgemerkt als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Bei der Gruppe der Ausländer_innen ist die Zahl mit 505 Vorgemerkten um 38 Personen (8,1%) gestiegen. Bei den unter 25-Jährigen waren 215 arbeitslos gemeldet, ein Plus von 7 Personen (3,4%). 945 Frauen und Männer sind beim AMS mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen vorgemerkt (davon 220 als anerkannte Behinderte).
  • Dynamik auf dem Arbeitsmarkt im Februar: Es sind 602 Personen arbeitslos geworden und 1.121 haben die Arbeitslosigkeit beendet.
  • Bei den offenen Stellen gab es im Februar einen Zugang von 403 Jobs und 61 Lehrstellen, dem gegenüber hatten wir 38 Zugänge an Lehrstellensuchenden. Der Bestand der sofort verfügbaren offenen Stellen beläuft sich auf 680 und der Bestand an sofort verfügbaren Lehrstellen auf 85.

Daten vom Jänner 2023

  • Es gab im Bezirk Leibnitz 35.216 unselbstständig Beschäftigte (16.808  Frauen und 18.408 Männer)  => ein Rückgang der unselbstständig Beschäftigten von 3,3 % gegenüber Jänner 2022.
  • Die Arbeitslosenquote vom Jänner betrug im Bezirk Leibnitz 8,6%, um 0,3% mehr als im Vorjahr.

Wichtige Information

Wir bitten Personen, die arbeitslos sind/werden, sich per eAMS-Konto bei uns arbeitslos zu melden (eAMS-Konto Zugang ist auch über den finanz-online Zugang möglich). Ebenso kann man sich direkt auf der AMS-Homepage arbeitslos melden. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. März 2023