Arbeitsmarktinformation Juni 2025 - AMS Feldbach (inkl. Zweigstelle Mureck)

Arbeitslosigkeit in der Südoststeiermark erhöht sich um fünf Prozent


  • Veröffentlicht 01.07.2025
  • Bundesland Steiermark

„Mit Ende Juni waren 1.479 Personen als arbeitslos beim AMS Feldbach vorgemerkt – mit einer Arbeitslosenquote von 4,2 % Ende Mai weisen wir nach den Bezirken Murau und Weiz (inkl. Gleisdorf) den niedrigsten Wert in der Steiermark auf“, berichtet AMS-Leiter Edmund Hacker

Vorgemerkte Arbeitslose

  • 1.479 Arbeitslose und 441 Schulungsteilnehmer_innen waren im Juni 2025 beim AMS Feldbach gemeldet. Das sind insgesamt um 47 Frauen und 38 Männer* mehr als im Jahr davor.
  • Die meisten arbeitslosen Personen waren zuletzt in Hilfsberufen (241), in Büroberufen
  • (164) und im Handel (149) beschäftigt.
  • Die Dynamik am Arbeitsmarkt geht weiter zurück. Im Juni 2025 haben sich 379 Personen arbeitslos gemeldet (-6,2 %) und 458 haben sich abgemeldet (-4,2 %), davon 246 (-0,8 %) direkt in die Arbeit.
  • Weiterhin hoch ist die Anzahl von Vorgemerkten mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. 279 Frauen (+11,6 %) und 368 Männer (-0,3 %). Davonhaben 169 eine anerkannte Behinderung (+12,7 %)
  • Mit einer Arbeitslosenquote von 4,2 % (+0,2%) Ende Mai liegen wir deutlich unter dem Landesschnitt von 6,0 % (+0,6%) und dem Österreichwert von 7,0 % (+0,5%).

Stellen- und Lehrstellenmarkt

  • Stellenmarkt. Die Stellenmeldungen gehen im Vorjahresvergleich zurück. Im Juni 2025 wurden uns 280 neue Stellen gemeldet (-18 Stellen)
    Aktuell gemeldete offene Stellen: sofort verfügbar: 607 Stellen (-41)
    nicht sofort verfügbar: 80 Stellen (-12)
    Die meisten offenen Stellen nach Branchen: Fremdenverkehr: 110
    Metall- u. Elektroberufe: 84 Gesundheit: 60
  • Lehrstellenmarkt
    35 Jugendliche sind derzeit als lehrstellensuchend beim AMS Feldbach gemeldet, sie können aus 105 sofort verfügbaren regional offenen Lehrstellen wählen.

*Männer und Personen mit alternativem Geschlechtseintrag

Neue AMS-Regeln ab 1. Juli

Ab heute ändert sich die Frist für die Wiedermeldung: Nach einer Unterbrechung (z.B. Urlaub, Krankenstand, Schulung, usw.) müssen sich arbeitslos vorgemerkte Personen sofort beim AMS melden – das Geld wird erst ab dem Tag der (Wieder-)Meldung ausbezahlt. Die Wiedermeldung kann nur per eAMS-Konto, telefonisch oder persönlich erfolgen. Bei einem Krankenstand ist immer eine ärztliche Krankmeldung ab dem 1. Tag erforderlich, ein Nachweis ist vorzulegen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Juli 2025