Die Arbeitsmarktlage im Bezirk Leibnitz im Juni 2025

Zu Beginn der 2. Halbjahres bietet sich am heimischen Arbeitsmarkt weiterhin ein unverändertes Bild: Hinsichtlich einer Stabilisierung am Arbeitsmarkt werden wir noch etwas geduldig sein müssen. Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen liegt bei 771 (- 18,6 %). In unserem Bezirk liegt die Zahl der unselbständig Beschäftigten im Mai 2025 bei 36.561 Personen – ein Minus von 0,6% zu 2024.


  • Veröffentlicht 01.07.2025
  • Bundesland Steiermark

Arbeitslose

  • 2.308 Arbeitslose und 454 Schulungsteilnehmer_innen waren Ende Mai 2025 beim AMS Leibnitz gemeldet. Das sind 129 Frauen und 128 Männer* mehr als Vorjahr ( + 12,5%).
  • Mit einer Arbeitslosenquote von 6 % (+ 0,8 %) Ende Mai 2025 liegen wir im Landesschnitt.

Stellen- und Lehrstellenmarkt

Stellenmarkt. Im Mai wurden uns 237 neue Stellen gemeldet.

  • Aktuell offene Stellen:
    sofort verfügbar: 688 Stellen
    nicht sofort verfügbar: 83 Stellen
  • Die meisten offenen Stellen nach Branchen:
    Industrie und Gewerbe: 321
    Dienstleistungsberufe: 230
    Produktion: 156

Lehrstellenmarkt.

  • 51 (+4) sofort verfügbare offene Lehrstellen stehen 47 (+8) Lehrstellensuchenden gegenüber. Die meisten Lehrstellen nach Branchen:
    Industrie und Gewerbe: 57
    Handel: 29
    Dienstleistungsberufe: 18

*Männer und Personen mit alternativem Geschlechtseintrag

Ausblick

Aufgrund der tragischen Ereignisse in Graz und im Sinne der Sensibilität und des Respekts gegenüber den Betroffenen haben wir uns dazu entschlossen,die ursprünglich geplante Veranstaltung zur Eröffnung des Koralmtunnels am 11.6.2025 abzusagen.

Der neue Termin für die Veranstaltung ist nun der 29. Juli 2025, ebenfalls von 9:00 bis 11:30 Uhr im Alten Kino in Leibnitz.

Anmeldungen bitte per Email:

AVISO: Neue AMS-Regeln ab 1.Juli

Es ändert sich die Frist für die Wiederanmeldung: Nach einer Unterbrechung (z.B. Krankenstand, Schulung, Urlaub, usw.) müssen sie arbeitslos vorgemerkte Personen sofort beim AMS melden – das Geld wird erst ab dem Tag der (Wieder-)Meldung ausbezahlt. Die Wiederanmeldung kann nur per eAMS-Konto, telefonisch oder persönlich erfolgen. Bei einem Krankenstand ist immer eine ärztliche Krankmeldung ab dem 1.Tag erforderlich, ein Nachweis dem AMS vorzulegen.

 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Juli 2025