Arbeitsmarktinformation AMS Mürzzuschlag Juni 2025

Mit 652 Personen (wbl. 307, ml. 345) ist laut dem AMS Mürzzuschlag die Zahl der Arbeitslosen im Juni 2025 um 9 % oder 54 Personen gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres gestiegen (wbl. 25, ml*. 29).


  • Veröffentlicht 01.07.2025
  • Bundesland Steiermark

  • Mit 652 Personen (wbl. 307, ml*. 345) ist laut dem AMS Mürzzuschlag die Zahl der Arbeitslosen im Juni 2025 um 9 % oder 54 Personen gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres gestiegen (wbl. 25, ml. 29).
  • Gegenüber dem Vormonat ist der Bestand an vorgemerkten Personen identisch. Bei den Frauen gab es eine Steigerung von 17 Personen, bei den Männern* eine Reduktion von 17 Personen.
  • 140 Personen wurden im Juni arbeitslos, das sind um 13 Personen mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres. 171 Personen haben die Arbeitslosigkeit beendet, davon haben 90 Personen eine Beschäftigung aufgenommen.
  • Die Arbeitslosenquote ist mit 4,4 %, (Wert Mai 2025) um 0,4 % höher als der Wert des Vorjahres. Der Vergleichswert der Steiermark liegt bei 6,0 %.
  • Im ehemaligen Bezirk Mürzzuschlag waren im Juni 2025 14.292  Personen unselbständig beschäftigt. Das sind um 0,8 % weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
  • 181 offene Stellen und 13 Lehrstellen sind der Durchschnittsbestand des Berichtsmonats. 92 Zugänge offener Stellen sind um 25 weniger als der Vergleichswert des Vorjahres.
  • 13 Jugendliche sind derzeit lehrstellensuchend vorgemerkt (5 wbl., 8 ml*.), der Wert ist bei den jungen Frauen unverändert gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres und bei den jungen Männern* befinden sich um 4 Personen weniger in Vormerkung.
  • 182 Personen befanden sich im Berichtszeitraum in einer Schulungsmaßnahme, das sind um 22 weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

*Männer und Personen mit alternativem Geschlechtseintrag

AVISO: Neue AMS-Regeln ab 1. Juli

Ab heute ändert sich die Frist für die Wiedermeldung: Nach einer Unterbrechung (z.B. Urlaub, Krankenstand, Schulung, usw.) müssen sich arbeitslos vorgemerkte Personen sofort beim AMS melden – das Geld wird erst ab dem Tag der (Wieder-)Meldung ausbezahlt. Die Wiedermeldung kann nur per eAMS-Konto, telefonisch oder persönlich erfolgen. Bei einem Krankenstand ist immer eine ärztliche Krankmeldung ab dem 1. Tag erforderlich, ein Nachweis ist dem AMS vorzulegen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Juli 2025