Der steirische Arbeitsmarkt: Juni 2025

Zum Start des zweiten Halbjahres sind 42.305 Steirerinnen und Steirer ohne Beschäftigung. „Hinsichtlich einer Stabilisierung am Arbeitsmarkt werden wir in der Steiermark noch etwas warten müssen“, sagt AMS-Landesgeschäftsführer Karl-Heinz Snobe.


  • Veröffentlicht 01.07.2025
  • Bundesland Steiermark

Zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2025 bleibt der negative Trend am steirischen Arbeitsmarkt mit steigenden Arbeitslosenzahlen unverändert: Mit Stand Ende Juni waren 34.281 Personen als arbeitslos beim AMS vorgemerkt, gegenüber dem Vorjahresmonat ist das ein Plus von 3679 Personen oder zwölf Prozent. Einschließlich der 8024 Teilnehmenden an einer Schulung sind damit 42.305 Steirerinnen und Steirer ohne Beschäftigung (+3146 Menschen oder +8,0 Prozent). Die geschätzte unselbständige Beschäftigung in unserem Bundesland geht abermals zurück und liegt bei 547.000 Personen (-5000 Personen, -0,9 Prozent), die geschätzte Arbeitslosenquote beträgt 5,9 Prozent (+0,6 Prozentpunkte). Momentan haben die steirischen Unternehmen dem AMS 10.924 offene Stellen gemeldet, gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang von 2398 Jobangeboten oder 18 Prozent.

Im 1. Halbjahr 2025 gab es in der Steiermark im Monatsschnitt 10.737 offene Stellen – das sind rund 1950 weniger als im 1. Halbjahr 2024. „Der starke Rückgang an offenen Stellen verringert das Risiko von Personalengpässen am Arbeitsmarkt, macht aber auch deutlich, warum die Arbeitslosigkeit weiter steigt. Bei den Über-50-Jährigen nimmt die Arbeitslosigkeit mit +11,8 Prozent etwa deutlich zu“, erklärt AMS-Landesgeschäftsführer Karl-Heinz Snobe. „Hinsichtlich einer Stabilisierung am Arbeitsmarkt werden wir in der Steiermark noch etwas warten müssen. Die Arbeitslosigkeit wird in diesem Jahr wohl vorübergehend die Marke von 39.000 Personen erreichen“, so Snobe.

AVISO: Neue AMS-Regeln ab 1. Juli

Ab 1. Juli 2025 ändert sich die Frist für die Wiedermeldung: Nach einer Unterbrechung (z.B. Urlaub, Krankenstand, Schulung, usw.) müssen sich arbeitslos vorgemerkte Personen sofort beim AMS melden – das Geld wird erst ab dem Tag der (Wieder-)Meldung ausbezahlt. Die Wiedermeldung kann nur per eAMS-Konto, telefonisch oder persönlich erfolgen. Bei einem Krankenstand ist immer eine ärztliche Krankmeldung ab dem 1. Tag erforderlich, ein Nachweis ist dem AMS vorzulegen.

 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Juli 2025