Arbeitsmarktinformation Oktober 2025 – Gesamtbezirk Liezen

Mit Ende Oktober 2025 sind beim AMS Liezen 1.657 Personen arbeitslos gemeldet. Gegenüber dem Oktober des Vorjahres bedeutet das eine Steigerung von 3,0 % oder 48 Personen. Die geschätzte Arbeitslosenquote liegt im Bezirk Liezen derzeit bei rund 4,8 % Prozent.


  • Veröffentlicht 03.11.2025
  • Bundesland Steiermark

Keine Erholung ist am steirischen Arbeitsmarkt erkennbar. Die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Oktober des Vorjahres um 6,8 % gestiegen. Die geschätzte Arbeitslosenquote beträgt somit 6,2 %.

  • Ende Oktober waren insgesamt 1.657 Personen arbeitsuchend vorgemerkt – das bedeutet eine Steigerung im Vergleich zum Oktober des Vorjahres um 3,0 % (+ 48 Personen).
  • Die Zahl der Schulungsteilnehmer_innen, das waren im Oktober dieses Jahres 366 Personen, ist im Vergleich zum Oktober 24 annähernd gleichgeblieben. (1 Person weniger)
  • Insgesamt (Arbeitslose und Personen in Schulung) sind aktuell 2.023 Personen beim AMS Liezen gemeldet, das sind um 2,4 % mehr als im Oktober des Vorjahres.
  • Aktuell verfügen 647 Personen wieder über eine Einstellzusage. Ein Großteil dieser Personen wird spätestens mit Beginn der Wintersaison im Tourismus wieder die Arbeit aufnehmen.
  • Geschlechtsspezifisch zeigen die Bestände der Arbeitsmarktdaten folgende Entwicklung:
  • 884 Frauen, das sind um 55 Frauen mehr als im Oktober 2024, (+ 6,6 %) und 773 Männer*, das sind um 7 Männer* weniger als im Oktober 2024, (- 0,9 %) sind vorgemerkt.
  • Ein Blick auf die Personen zeigt, wie auch im Vormonat, eine Steigerung bei folgenden Personengruppen:
    Bei den Ausländer_innen (+ 6,7 %),
    Personen über 50 Jahren (+ 0,4 %),
    Personen im Haupterwerbsalter, von 25 – 49 Jahren, (+ 8,1 %).
  • Bei jungen Personen unter 25 Jahren ist ein Rückgang der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Oktober des Vorjahres um 11,1 % zu verzeichnen.
  • Auch bei Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen liegt ein Rückgang von 7,0 % vor.
  • 820 Personen haben sich im Oktober neu arbeitslos gemeldet. Das ist im Vergleich zum Oktober 24 ein leichter Rückgang von 4,5 % (-39). 458 Personen haben die Arbeitslosigkeit beendet. Dies sind um 6,3% mehr als im Oktober 2024.
  • Im Oktober wurden 633 offene Stellen gemeldet, 627 konnten besetzt werden. Insgesamt stehen derzeit 1.227 offene Stellen am regionalen Stellenmarkt zur Verfügung, davon sind 923 Stellen sofort zu besetzen.
  • Aktuell sind 19 Lehrstellensuchende beim Arbeitsmarktservice Liezen vorgemerkt. Mit Ende Oktober waren insgesamt 193 offene Lehrstellen gemeldet, 143 sind sofort zu besetzen. Bei den sofort zu besetzenden Lehrstellen ist im Vergleich zum Oktober 24 ein signifikanter Rückgang von 45,4 % zu verzeichnen.

* Männer und Personen mit alternativem Geschlechtseintrag 

Achtung: wichtige gesetzliche Änderung ab 01.01.2026

Ab 1. Jänner 2026 wird der geringfügige Zuverdienst (Unselbständige Beschäftigung oder Selbständige Beschäftigung) während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe stark eingeschränkt. Nur noch bestimmte Personengruppen dürfen dann bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne ihren Anspruch auf AMS-Leistungen zu verlieren.

Für vier gesetzlich definierte Personengruppen gibt es Ausnahmen zu dieser Regelung. Wer nicht zu diesen Personengruppen zählt, muss spätestens bis 31. Jänner 2026 die geringfügige Tätigkeit aufgeben, um ab 1. Jänner 2026 weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe zu haben und nicht rückwirkend den Anspruch zu verlieren.

Folgende Personen sind von der neuen Regelung ausgenommen:

  • Wer vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen lang neben einer vollversicherten Beschäftigung geringfügig gearbeitet hat, darf diese geringfügige Tätigkeit weiterhin ausüben.
  • Langzeitarbeitslose Personen dürfen einmalig für bis zu 26 Wochen geringfügig arbeiten.
  • Langzeitarbeitslose über 50 Jahre oder mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent dürfen ohne zeitliche Begrenzung geringfügig arbeiten.
  • Wer wegen Krankheit mindestens 52 Wochen lang Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld bekommen hat, darf ebenfalls einmalig für bis zu 26 Wochen geringfügig arbeiten.
  • Für Personen, die bereits geringfügig beschäftigt sind, gilt eine Übergangsfrist:
    • Langzeitarbeitslose, die am 1. Jänner 2026 geringfügig beschäftigt sind, müssen ihre geringfügige Beschäftigung bis spätestens 1. Juli 2026 beenden, um weiterhin Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu bekommen. Ausnahme: Personen über 50 Jahre oder mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent.
    • Dasselbe gilt für Personen, die am 1. Jänner 2026 geringfügig beschäftigt sind und davor mindestens 52 Wochen Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld erhalten haben.

Erfolgreiche BuK.lis in Bad Aussee und Gröbming

Die Berufs- und Karrieremessen in Bad Aussee und Gröbming wurden bereits erfolgreich veranstaltet. Bei der BuK.li in Gröbming konnten dieses Jahr die Besucher_innenzahlen vom Jahr 2024 noch übertroffen werden.

Unsere 3. Berufs- und Karrieremesse findet am 14.11.25, in der Zeit von 13.00 – 17.30 Uhr, im Kulturhaus Liezen statt.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 03. November 2025