COVID19-Kurzarbeit beantragen - ideale Vorgehensweise
Erfreuliche Entwicklung in Tirol. Unternehmen wollen Mitarbeiter halten. Knapp 2.700 Unternehmens-Anfragen zu COVID19-Kurzarbeit beim AMS Tirol.
(Innsbruck, 23.03.2020): Trotz der angespannten wirtschaftlichen Situation versuchen viele Tiroler Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Das lässt sich aus den knapp 2.700 Unternehmens-Anfragen beim AMS Tirol ableiten, die seit 15.03.20 zur COVID19-Kurzarbeit eingegangen sind. Um die Bearbeitung möglichst rasch zu gewährleisten wurden und werden aktuell in der Tiroler Landeszentrale des AMS zusätzliche MitarbeiterInnen eigeschult. In Kürze wird es auch weitere Onlineangebote wie FAQs und Erklärvideos zur Hilfestellung für Unternehmen geben. Aufgrund der hohen Anfragenzahl ersuchen wir um ein wenig Geduld, die Bearbeitung läuft auf Hochtouren!
Doch auch die Unternehmen selbst können dazu beitragen, den Ablauf zu erleichtern. Die ideale Vorgehensweise für Unternehmen wäre folgendermaßen:
- Informationen durchlesen auf www.ams.at/kurzarbeit
- Alle notwendigen Dokumente per E-Mail an blr.kzifc@ams.at oder über das eAMS-Konto beim AMS Tirol einbringen
Wichtig: Kurzarbeit setzt die abgeschlossene und unterzeichnete
- Sozialpartnervereinbarung samt Zustimmungserklärung der WK (oder des sonst zuständigen kollektivvertragsfähigen Arbeitgeberverbandes) und der zuständigen Gewerkschaften voraus.
- Die kurze Begründung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Verweis auf Corona und Folgemaßnahmen) und
- das COVID19-Begehren vom AMS
Zum Ausfüllen der Sozialpartnervereinbarung bietet die Wirtschaftskammer oder die Gewerkschaft Hilfestellung an. Die Wirtschaftskammer hat für alle Anfragen und für das Übermitteln der Sozialpartnervereinbarung eine eigene E-Mail Adresse eingerichtet: bliqrisvzk@wktirol.at
Erst bei Vorliegen aller Dokumente ist der Antrag vollständig eingebracht. Sollten sie im Vorfeld bereits eine Sozialpartnervereinbarung übermittelt haben, kontrollieren Sie bitte nochmals ob diese vollständig ausgefüllt ist, die erforderlichen Unterschriften des Betriebsrates oder der MitarbeiterInnen vorhanden sind, ob die Daten mit dem AMS-COVID19-Begehren übereinstimmen, ob die Unterschriften der Sozialpartner vorhanden sind und übermitteln Sie diese gemeinsam mit dem Begehren nochmals. Sie sparen damit uns und sich selbst wichtige Zeit.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 26. März 2024