Bitte weiterhin keine persönliche Antragstellung auf Arbeitslosengeld im AMS Tirol

Persönliche Termine im AMS Tirol bleiben weiterhin auf ein Minimum reduziert, daher kann die Arbeitslosmeldung weiterhin per eAMS-Konto, E-Mail oder Telefon erfolgen. Achtung: Ab 01.05.20 ist keine rückwirkende Antragstellung mehr möglich!


  • Veröffentlicht 30.04.2020
  • Bundesland Tirol

(Innsbruck, 30.04.2020). Im AMS Tirol werden persönliche Termine weiterhin auf ein Minimum beschränkt. Wer sich ab 01.05.20 arbeitslos melden muss, kann dies nach wie vor per eAMS-Konto, E-Mail oder telefonisch erledigen. Eine rückwirkende Antragstellung ist ab sofort nicht mehr möglich. Es gilt nun wieder: Mit dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung beginnt der Leistungsbezug. D.h. für eine Antragstellung im Mai: Wer seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld lückenlos geltend machen will, muss dies bis spätestens 04.05.2020 (1.05. ist Feiertag, danach Wochenende) per eAMS-Konto E-Mail oder Telefon erledigen.

Sabine Platzer-Werlberger: „Bitte kommen Sie nicht persönlich ins AMS! Nutzen Sie stattdessen weiterhin unsere Onlineservices oder rufen Sie uns an. Auch arbeitslos melden ist nach wie vor per eAMS-Konto, E-Mail oder Telefon möglich. Kommen Sie nur in Ausnahmefällen, wenn es gar nicht anders geht und beachten Sie bitte, dass ab sofort Maskenpflicht in allen AMS Tirol-Geschäftsstellen besteht.“

Maskenpflicht für alle AMS Tirol-Geschäftsstellen:
Persönliche Termine in den AMS Tirol Geschäftsstellen sind weiterhin auf ein Minimum reduziert. Wer – aufgrund unaufschiebbarer Gründe – dennoch persönlich vorbeikommt, bitte beachten: Ab sofort gilt in allen AMS-Tirol Geschäftsstellen Maskenpflicht.

Sabine Platzer-Werlberger: „Zum Schutz der AMS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zum Schutz der Kundinnen und Kunden haben wir uns im AMS Tirol entschlossen unsere Hausordnung kurzfristig zu ändern und eine Maskenpflicht einzuführen. Zusätzlich dazu stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. “

Diese Seite wurde aktualisiert am: 30. April 2020