Neustartbonus

Kein flächendeckender Lohnausgleich für Stammpersonal, sondern gezielte ArbeitnehmerInnen-Förderung!


  • Veröffentlicht 23.06.2020
  • Bundesland Tirol

Um die Beschäftigung nach Corona wieder in Schwung zu bringen hat der AMS-Verwaltungsrat am 16. Juni 2020 die Fördermaßnahme „Neustartbonus“ beschlossen. Diese neue Form des Kombilohns ermöglicht es arbeitslosen Personen, die vorher in Vollzeit waren, auch eine Teilzeitstelle ab 20 Wochenstunden anzunehmen und dennoch ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen.

Anton Kern, Landesgeschäftsführer des AMS Tirol:
„Österreichweit stehen für den Neustartbonus 30 Mio. Euro für 2020/21 zur Verfügung, das entspricht in etwa 7.700 Förderfällen bundesweit. Der Neustartbonus kann daher nicht dazu dienen flächendeckend den Lohnausgleich aller Stammarbeitskräfte zu fördern. Er zielt vielmehr auf Teilzeitstellen ab, die von Betrieben angeboten werden, für die ein Vollbetrieb aufgrund der Corona-Auswirkungen noch nicht möglich ist. Bei diesen Stellen muss aber immer die Möglichkeit bestehen, dass sich auch andere Arbeitssuchende - und nicht nur das Stammpersonal des jeweiligen Betriebes – bewerben können.“

 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. Juli 2020