AMS Wien hat im Vorjahr um ein Viertel mehr Sperren von Geldleistungen verhängt


  • Veröffentlicht 21.01.2020
  • Bundesland Wien

Das AMS Wien hat 2019 um gut ein Viertel mehr Sperren von Arbeitslosigkeit und Notstandshilfe ausgesprochen als im Jahr davor. Insgesamt wurden im Vorjahr 57.793 Sanktionen verhängt, das ist im Jahresvergleich ein Plus von 26,86 Prozent.

Besonders stark angewachsen sind die Sanktionen nach § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), weil eine zumutbare Arbeit oder eine AMS-Schulung nicht angenommen oder unentschuldigt nicht besucht wurde: Hier gibt es einen Zuwachs von 92,22 Prozent auf 28.283 Fälle. Sperren nach § 9 (gänzliche Arbeitsunwilligkeit) sind um 182,05 Prozent auf 220 gestiegen, die Wartefrist nach Arbeitsende wegen selbst verschuldetem Arbeitsende (§ 11) wurde 6.909mal (+ 5,42 %) ausgesprochen.

Einen Rückgang gab es hingegen bei den am häufigsten verhängten Sanktionen, jenen wegen unentschuldigten Versäumens eines AMS-Kontrolltermins (§ 49 AlVG), und zwar um 7,55 Prozent auf 22.381 Fälle.

 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020