Die österreichische Bundesregierung unterstützt arbeitsuchende Menschen mit einer zweiten Einmalzahlung

Die Höhe der zweiten Einmalzahlung ist gestaffelt und beträgt € 150,- bis € 450,-


  • Veröffentlicht 01.12.2020
  • Bundesland Wien

WER bekommt die zweite Einmalzahlung?

Alle Personen, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis 30.11.2020 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe oder erweiterte Überbrückungshilfe bezogen haben, erhalten die zweite Einmalzahlung in folgender Staffelung:

  • bei 15 bis 29 Bezugstagen € 150,-
  • bei 30 bis 44 Bezugstagen € 300,-
  • bei 45 und mehr Bezugstagen € 450,-

Tage, an denen jemand aufgrund einer Sperrfrist nach den §§ 9, 10, 11 oder 49 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes keine der oben genannten Geldleistungen erhalten hat, zählen nicht zu diesen Zeiträumen.

Zeiten, in denen jemand Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld, Altersteilzeitgeld, Teilpension, Umschulungsgeld und Übergangsgeld erhalten hat, zählen ebenfalls nicht zu den erforderlichen Tagen.

Dies gilt auch für die sogenannte „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts“, wenn nicht parallel dazu eine der in Frage kommenden Geldleistungen bezogen wurde.

Personen die aufgrund eines längeren Krankenstandes nicht die volle zweite Einmalzahlung vom AMS erhalten, bekommen voraussichtlich im Jänner 2021 eine Einmalzahlung aus der Krankenversicherung.

Die Einzelheiten zur Einmalzahlung aus der Krankenversicherung stehen allerdings noch nicht fest.

 WIEVIEL Geld wird ausbezahlt?

Die Höhe der zweiten Einmalzahlung beträgt € 150,- bis € 450,-

Die Einmalzahlungen sind pfändbar. Das bedeutet, wenn Exekutionen vorliegen, kann ein Teil der zweiten Einmalzahlung einbehalten werden.

Offene Forderungen des AMS werden mit der zweiten Einmalzahlung nicht abgedeckt.

Die zweite Einmalzahlung wird auf einen Bezug der genannten Geldleistungen des AMS oder der Mindestsicherung nicht angerechnet. 

 WAS muss ich tun, um die zweite Einmalzahlung zu bekommen?

Die Auszahlung der zweiten Einmalzahlung erfolgt automatisch. Es muss kein Antrag dafür gestellt werden. Das Geld wird auf Ihre dem AMS bekanntgegebene Zahlungsadresse (also auf Ihr Konto oder mit der Post) ausbezahlt.

 WANN bekomme ich das Geld?

Die zweite Einmalzahlung vom AMS wird im Zuge der Auszahlung der bereits genannten Geldleistungen im Dezember 2020 ausbezahlt werden.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Dezember 2020