Arbeitsmarktservice (AMS) Favoritenstraße - Bekanntmachung gemäß § 13 Abs 2 AVG

Für elektronische Anbringen an das AMS Favoritenstraße steht ausschließlich das Kontaktformular zur Verfügung - besondere Übermittlungsform im Sinne des § 13 Abs 2 AVG.


  • Veröffentlicht 15.12.2025
  • Bundesland Wien

Wenn Sie vom AMS nicht ausdrücklich zur Übermittlung von Anbringen auf bestimmte E-Mail-Adressen aufgefordert wurden, gelten übermittelte E-Mails nicht als rechtswirksam eingebracht und werden nicht bearbeitet.

Bei einem Anbringen über das Kontaktformular können maximal drei Anhänge in folgenden Dateiformaten übermittelt werden (erlaube Format-Endungen): „PDF“, „DOC“, „DOCX“, „PNG“, „JPG“, „JPEG“. Die Maximalgröße einer Datei darf zwei Megabyte (MB) nicht überschreiten. Verlinkungen (zB auf Dokumente) können nicht angenommen werden. Elektronische Anbringen gelten als nicht eingebracht bzw eingelangt, wenn sie Viren enthalten.

Anbringen über das Kontaktformular (bzw. im Einzelfall zulässige Anbringen über E-Mail) oder Fax, die außerhalb der Amtsstunden (Öffnungszeiten) übermittelt werden, gelten auch dann als rechtzeitig eingebracht, wenn sie zwar außerhalb der Amtsstunden, aber noch am Tag des Fristablaufes im elektronischen Verfügungsbereich des AMS Favoritenstraße einlangen (Fristwahrung für die Partei). Entscheidungsfristen des AMS Favoritenstraße beginnen mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen (Fristauslösung für die Behörde).

Achtung – nicht über das Kontaktformular möglich:

Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (z.B. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe) können nur über das digitale Kommunikationssystem MeinAMS oder persönlich in der zuständigen regionalen Geschäftsstelle mittels bundeseinheitlichem Antragsformular beantragt werden. Weiters kann die Wiedermeldung nach einer Bezugsunterbrechung ausschließlich über MeinAMS, telefonisch oder persönlich erfolgen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 15. Dezember 2025