Personalplanung #weiterdenken: Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Inklusion hat gute Gründe

Immer mehr Unternehmen erkennen und schätzen die Leistungen von MitarbeiterInnen mit Behinderung. Denn die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung bringt beiden Seiten Vorteile, wenn ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin mit den passenden Fähigkeiten am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt ist.

Für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gibt es zahlreiche gute Gründe:

  • Betriebe können bei BewerberInnen mit Behinderung aus einem Fachkräfte-Pool schöpfen, den andere Unternehmen übersehen.
  • MitarbeiterInnen mit Behinderung zeichnen sich zumeist durch hohe Arbeitsmotivation und Leistungsbereitschaft aus.
  • MitarbeiterInnen mit Behinderung sind überdurchschnittlich loyal gegenüber ihrem Dienstgeber und bringen sich aktiv in Teams ein
  • Die besondere Lebenssituation von Menschen mit Behinderung bringt es mit sich, dass sie über außergewöhnliche Kreativität beim Meistern von Herausforderungen – im Beruf wie im Alltag – verfügen.
  • Menschen mit Behinderung bringen neue Sichtweisen ein, die sowohl für betriebliche Abläufe als auch das Betriebsklima von Nutzen sein können.

Ihre Pflichten, Ihre Vorteile:

Beschäftigungspflicht für Unternehmen

Auf jeweils 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen Betriebe eine begünstigt behinderte Person aufnehmen. Unternehmen, die dem nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichstaxe pro nicht besetzter Pflichtstelle zahlen.

Begünstigt behinderte Personen sind dabei Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, die einen Feststellungsbescheid des Sozialministeriumservice besitzen. Bei ihnen greift der erweiterte Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.
Behinderte Personen ohne Feststellungsbescheid haben keinen besonderen Kündigungsschutz. Sie werden auch nicht auf die Ausgleichstaxe angerechnet und für sie können nur manche Förderungen unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.

Finanzielle Vorteile für Unternehmen

  • Beschäftigen Sie eine begünstigt behinderte Person in Ihrem Unternehmen, sind Sie vom Dienstgeberbeitrag, dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und von der Kommunalsteuer befreit.
  • Bilden Sie eine begünstigt behinderte Person aus, erhält Ihr Unternehmen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zusätzlich eine Prämie in Höhe der jeweils aktuellen Ausgleichstaxe.

Förderangebote des Sozialministeriumservice

Das Sozialministeriumservice hält für Betriebe, die Menschen mit Behinderung einstellen, eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten bereit:

  • Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus
    Wenn Sie eine begünstigt behinderte Person einstellen und dafür eine AMS-Förderung erhalten, können Sie im Anschluss– je nachdem ob Sie der Einstellungsverpflichtung unterliegen oder nicht -  die Inklusionsförderung oder die InklusionsförderungPlus beantragen.
  • Entgeltbeihilfe
    Die Entgeltbeihilfe kann bei Beschäftigung begünstigt behinderter Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen gewährt werden.
  • Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe
    Ist der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet, kann für die Zeit der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden.
  • Arbeitsplatzadaptierung
    Damit Beschäftigte mit Behinderung auf ihre besonderen Bedürfnisse optimal adaptierte Arbeitsplätze vorfinden, können Unternehmen Zuschüsse dafür gewährt werden.
  • Gebärdensprachdolmetsch
    Für gehörlose und hochgradig hörbehinderte Personen können Dolmetschkosten für berufliche Angelegenheiten übernommen werden.

Ergänzend steht den Unternehmen und Menschen mit Behinderung das breite Unterstützungsangebot im Rahmen des Netzwerks berufliche Assistenz (NEBA) kostenlos zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf [LINK]www.neba.at

Förderangebote des AMS

Eingliederungsbeihilfe

Wenn Sie zuvor beim AMS arbeitslos gemeldete MitarbeiterInnen mit Behinderung beschäftigen, können Sie vom AMS einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten. Die Förderungshöhe und die Förderungsdauer werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und Unternehmen vereinbart.

Lehrstellenförderung

Zur Förderung der Lehrausbildung von Menschen mit Behinderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation erhalten.

Weitere Informationen

Sie haben Interesse, Inklusion in Ihrem Betrieb zu leben und eine/n MitarbeiterIn mit Behinderung zu beschäftigen?

Die BeraterInnen des Service für Unternehmen im AMS NÖ unterstützen Sie beim Finden passender BewerberInnen!

Kontaktadressen zu Ihrer AMS-Geschäftsstelle und Infos zu Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.ams.at/unternehmen

Hier finden Sie Detaillierte Infos zu den Fördermöglichkeiten des Sozialministeriumservice

Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020