Pflegestipendium

Wenn Sie arbeitslos oder karenziert sind und eine Ausbildung im Pflegebereich absolvieren wollen, dann unterstützen wir Sie in dieser Zeit mit unseren Beihilfen – vorausgesetzt, die Bedingungen sind erfüllt.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Sie sind arbeitslos oder für die Dauer der Ausbildung karenziert

    und
  • Sie wollen eine der folgenden Ausbildungen absolvieren:
    Pflegeassistenz-Ausbildung (Schule/Lehrgang, Vollzeit/Teilzeit)
    Pflegefachassistenz-Ausbildung (Schule/Lehrgang, Vollzeit/Teilzeit)
    Ausbildung Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (Schule; auch verkürzt)
    Schule für Sozialbetreuungsberufe (2 Jahre, Fachprüfung)
    Schule für Sozialbetreuungsberufe (berufsbegleitend, Fachprüfung)
    Schule für Sozialbetreuungsberufe (3 Jahre, Diplomprüfung)
    Schule für Sozialbetreuungsberufe (berufsbegleitend, Diplomprüfung)

    und
  • das Ende Ihrer Ausbildungspflicht (diese endet mit dem 18. Lebensjahr) liegt zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns bereits mindestens zwei Jahre zurück

    und
  • Sie haben einen Ausbildungsplatz im Rahmen einer Arbeitsstiftung, einer Arbeitsplatznahen Qualifizierung oder einer Aus- und Weiterbildung oder Sie möchten vom Fachkräftestipendium auf ein Pflegestipendium wechseln.

Prüfen Sie bitte vor Antragsstellung Ihre Vor- und Nachteile eines Umstiegs auf ein Pflegestipendium (nicht in allen Fällen ist das Pflegestipendium für Sie von Vorteil).

Welche Beihilfen gibt es?

  • Pflegestipendium
    in Form einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU)
  • Beihilfe zu den Kursnebenkosten: 
    Fahrtkosten (und Unterkunft)

Wie hoch sind die Beihilfen?

Pflegestipendium

in Form einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes

Dabei gilt: Die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ist mindestens so hoch wie Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe – inklusive möglicher Familienzuschläge, mindestens aber 51,20 Euro pro Tag (im Rahmen von Arbeitsstiftungen 47,87 Euro pro Tag).

Solange Sie ein Pflegestipendium bekommen, sind Sie kranken-, unfall-, und pensionsversichert.
 

Die maßgeblichen Werte zur Berechnung der Höhe Ihrer Beihilfe finden Sie hier

Beihilfe zu den Kursnebenkosten

Wir übernehmen bis zu 100 % der Kosten, die Sie belegen können.

Wie lange bekommen Sie die Beihilfen?

  • So lange, wie die Ausbildung dauert, maximal 4 Jahre.
  • Wenn Sie die Ausbildung im Zeitraum 1.9.2022 bis 31.12.2022 im Rahmen einer Aus- und Weiterbildung, einer Arbeitsstiftung, einer Arbeitsplatznahen Qualifizierung oder eines Fachkräftestipendiums begonnen haben, können Sie ab dem Tag der vollständigen Antragseinbringung – frühestens ab 1.1.2023 – ein Pflegestipendium erhalten.

Antworten auf weitere Fragen zum Pflegestipendium

Haben Sie noch Fragen zum Pflegestipendium?

Nutzen Sie die Pflegestipendium FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Dort finden Sie weitere Antworten.

Wann und wo beantragen Sie die Beihilfen?

Wichtig:
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie mit der Ausbildung beginnen, an uns.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 27. März 2024