Beihilfe für Gebärdensprachdolmetschkosten

Wenn Sie an einem AMS-Kurs oder anderen arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Maßnahmen teilnehmen und eine Gebärdensprachdolmetscherin, einen Gebärdensprachdolmetscher brauchen, können Sie von uns eine Beihilfe erhalten.


  • Lebenssituation Studium, Ausbildung, Wiedereinstieg in den Beruf, Berufliche Veränderung, Karenz, Aus- und Weiterbildung
  • Themenfeld Beruf, Aus- und Weiterbildung
  • Verfügbar Österreichweit

Wofür erhalten Sie die Beihilfe?

Sie erhalten diese Beihilfe, wenn Sie an Kursen teilnehmen, die vom AMS gefördert werden und Ihre Vermittlungschancen erhöhen, und dafür Gebärdensprachdolmetschleistungen brauchen. 

Bitte beachten Sie: Sie erhalten die Beihilfe nur für Zeiten, in denen Gebärdensprachdolmetschleistungen wirklich notwendig sind – also nicht, wenn der Unterricht nur anhand schriftlicher Unterlagen erfolgt.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Sie erhalten maximal 39,66 Euro inklusive Umsatzsteuer je halbe Stunde.

Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?

Wichtig:
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie mit dem Kurs beginnen, an uns.
 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 30. August 2022