Umschulungsgeld

Wenn Sie einen Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation haben, können Sie Umschulungsgeld erhalten.


  • Lebenssituation Studium, Ausbildung, Wiedereinstieg in den Beruf, Berufliche Veränderung, Karenz, Aus- und Weiterbildung
  • Themenfeld Beruf, Aus- und Weiterbildung
  • Verfügbar Österreichweit

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

  • Ihre Pensionsversicherung hat mit Bescheid festgestellt, dass Sie einen Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach ASVG haben.
  • Ihre Pensionsversicherung hat festgestellt, dass die berufliche Rehabilitation für Sie zweckmäßig und zumutbar ist.
  • Sie arbeiten bei Auswahl, Planung und Durchführung der beruflichen Rehabilitation aktiv mit.

Wie viel Umschulungsgeld erhalten Sie von uns?

Wie lange erhalten Sie Umschulungsgeld von uns?

  • Beginn: Ab dem Tag, an dem Ihre Pensionsversicherung den Bescheid ausgestellt hat – vorausgesetzt, Sie beantragen das Umschulungsgeld innerhalb von 4 Wochen danach.
    Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Umschulungsgeld erst später beantragen, erhalten Sie es frühestens ab dem Tag, an dem Sie es beantragt haben.
  • Ende: Am Monatsende nach Ihrer letzten beruflichen Rehabilitation.

Wie beantragen Sie das Umschulungsgeld?

  • Entweder über Ihr eAMS-Konto.
  • Oder wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an Ihre AMS-Geschäftsstelle. Wir schicken Ihnen dann Ihr Antragsformular für das Umschulungsgeld per Post zu.

Wichtig:

  • Bitte beachten Sie alle Fristen, die Sie mit Ihrer AMS-Beraterin, Ihrem AMS-Berater vereinbaren.
  • Informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie eine Frist nicht einhalten können.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Februar 2024