Fachkräftestipendium

Wenn Sie eine Ausbildung in einem Beruf mit Fachkräftemangel absolvieren wollen, dann unterstützen wir Sie.


  • Lebenssituation Aus- und Weiterbildung
  • Verfügbar Österreichweit

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie haben Anspruch auf das Fachkräftestipendium, wenn Sie

  • arbeitslos sind,
  • wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind oder
  • selbstständig sind, aber Ihr Gewerbe ruhend gemeldet haben.

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie waren in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt,
  • Sie haben keinen Abschluss einer Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Universität und
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Ausbildung.
  • Die Ausbildung muss mindestens 3 Monate dauern und 20 Wochenstunden über die gesamte Ausbildungsdauer umfassen.
  • Bitte beachten Sie: Tertiäre Ausbildungen (Studien an Universitäten oder Fachhochschulen) können mit dem Fachkräftestipendium gemäß § 34b (3) AMSG nicht gefördert werden.

Welche Ausbildungen fördern wir?

Wir fördern Ausbildungen in Österreich,

  • die spätestens am 31.12.2025 beginnen,
  • für Branchen in denen Fachkräfte fehlen und
  • die Ihnen einen Abschluss ermöglichen.

Branchen, in denen Fachkräfte fehlen:

  • MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik),
  • Gesundheit, Pflege und Sozialberufe.

Einen Überblick über alle geförderten Ausbildungen finden Sie in der Ausbildungsliste.

Wie hoch ist das Stipendium?

Den aktuellen Mindestbetrag finden Sie hier. Ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gegeben und dieser Tagsatz höher als der Mindestbetrag, wird der Leistungsanspruch in jener Höhe weiter gewährt.

Mehr noch: Sie sind in dieser Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Wie lange erhalten Sie das Stipendium?

Solange die Ausbildung dauert, längstens aber 3 Jahre.

Wie beantragen Sie das Stipendium?

Persönlich bei Ihrem AMS: Wenden Sie sich einfach an Ihre AMS-Beraterin, Ihren AMS-Berater. Wir sind gerne für Sie da.

Bitte bedenken Sie:

  • Sie können sich wegen eines Fachkräftestipendiums jederzeit an uns wenden, spätestens aber 1 Tag vor Beginn Ihrer Ausbildung.
  • Wir dürfen das Fachkräftestipendium allerdings frühestens 3 Monate vor Beginn der Ausbildung genehmigen. Danke für Ihr Verständnis.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Januar 2024