Teilpension/Altersteilzeitgeld mit 100% Ersatzquote

Wenn Sie mit einer Ihrer Arbeitskräfte eine Teilpension vereinbaren, ersetzen wir Ihnen den Lohn-Ausgleich und die dazugehörigen Sozialversicherungs-Beiträge sowie bestimmte Dienstgeber/innen- und Dienstnehmer-Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.


  • Betriebliche Situation Pensionierung
  • Unterstützung für Unternehmen Unterstützung bei Beschäftigung

Teilpension/Altersteilzeitgeld mit 100% Ersatzquote - Beschreibung und Links zu Formularen

Bis zum 31.12.2023 erhalten Dienstgeber_innen, wenn Sie mit Dienstnehmern, die die Anspruchsvoraussetzungen auf eine Korridorpension nach § 4 Abs 2 Allgemeines Pensionsgesetz (APG) erfüllen, eine Arbeitszeitreduzierung wie bei einer gleichbleibenden Altersteilzeit vereinbarten, eine Teilpension, die einem Altersteilzeitgeld mit einer Ersatzquote von 100% entspricht.

Aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen kann eine Teilpension nach § 27a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) nur noch für Zeiträume bis 31.12.2023 bezogen werden.

Ab 01.01.2024 erhalten Dienstgeber_innen für Dienstnehmer, die zuvor die
Voraussetzungen auf eine Teilpension erfüllt haben – also Arbeitszeitreduzierung wie bei einer gleichbleibenden Altersteilzeit und
Erfüllungen der Voraussetzungen auf eine Korridorpension –, Altersteilzeitgeld mit einer Ersatzquote von 100%.

Detaillierte Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen für ein Altersteilzeitgeld mit einer Ersatzquote von 100% ab 1.1.2024 finden aus diesem Grund im Kapitel Altersteilzeitgeld.

Das bedeutet auch, dass eine Teilpension nur noch für Zeiträume bis 31.12.2023 beantragt werden kann - Teilpension kann bis zu 3 Monate rückwirkend beantragt werden. Benutzen Sie für diese Fälle die Formulare

Für Änderungen für eine Teilpension für Zeiträume bis 31.12.2023 verwenden bitte das Formular 

Ab 1.1.2024 erhalten Dienstgeber_innen für Personen, die zuvor die Voraussetzungen auf eine Teilpension erfüllt haben, Altersteilzeitgeld mit einer Ersatzquote von 100%. Dies bedeutet, dass die Dienstgeber_innen - wie bei einer Teilpension – für diese Personen weiterhin die Aufwände für den Lohnausgleich und die zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge zur Gänze erstattet bekommen.

Laufende Bezüge einer Teilpension werden von uns automatisch ab 1.1.2024 in dieses neue Altersteilzeitgeld überführt. 

Zur Bekanntgabe von Änderungen für Zeiträume ab 1.1.2024 benutzten Sie daher bitte das Formular

Diese Seite wurde aktualisiert am: 13. Dezember 2023